Ökostrom Schweiz hofft, dass auch im sogenannte «Mantelerlass» die Förderung der Biomasseanlagen berücksichtigt wird. Bild: Ökostrom Schweiz

Ökostrom Schweiz: Drohende Förderlücke für landwirtschaftlichen Biogasanlagen gerade noch gestopft

(ee-news.ch) Die Parlamentarische Initiative 19.443 von Nationalrat Bastien Girod fordert den Gesetzgeber auf, die drohende Regulierungslücke für die Förderung sämtlicher erneuerbarer Energien nach Auslaufen des EVS zu überbrücken. Das Parlament hat dieser Initiative in der Schlussabstimmung zugestimmt. (siehe ee-news.ch vom 30.9.21 >>) Besonders erfreulich für Ökostrom Schweiz, die Betreiber der landwirtschaftlichen Biogasanlagen, ist das vorangegangene klare Votum auch zum Zubau von Biomasseanlagen.


Mit einem neuen Absatz im Erlass ermöglicht das Parlament einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen. Von diesen sollen auch Neubauprojekte profitieren. Ökostrom Schweiz ist den engagierten Parlamentariern dankbar, dass sie die spezielle Charakteristik der Biomasseanlagen erkannt und entsprechend eine Lösung für ihre Förderung beschlossen hat.

Vorlage für den «Mantelerlass»
Mit der beschlossenen Regelung ist eine Lösung zur Förderung der erneuerbaren bis 2030 gesichert. Ab Oktober 2021 wird in der Energiekommission des Ständerates der sogenannte «Mantelerlass» um Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz beraten. Nach dem weitsichtigen Entscheid des Parlaments im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Girod zur Förderung der Biomasseanlagen erwartet Ökostrom Schweiz, dass auch in dieser Gesetzesvorlage eine Lösung zur Förderung der Biomasseanlagen gefunden wird.

Text: ee-news.ch, Quelle: Ökostrom Schweiz

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