EnBW hat gemäss eigenen Angaben ihre AGB schon vor dem Verfahren durch neue ersetzt: Sie würden für Neuverträge seit dem 1. Januar 2021 und für Bestandskund*innen seit dem 1. Februar 2021 gelten, schrieb das Unternehmen. Da die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht betroffen seien, sehe die EnBW keinen Bedarf für weitere rechtliche Klärung.
Text: ee-news.ch, Quelle: EnBW
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