Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können im Rahmen der „Leitlinien für staatlichen Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ Energie- und Umweltprojekte fördern. Mit der Überarbeitung will die Kommission den Anwendungsbereich der Förderleitlinien erweitern: Künftig sollen sie auch Regeln etwa für staatliche Beihilfen für Mobilitätsprojekte und für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden enthalten. Mitgliedsstaaten sollen mit den neuen Leitlinien bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke eines Projektes übernehmen können. Eine Finanzierungslücke meint dabei die Differenz zwischen den Kosten und den zusätzlichen Einnahmen, die durch eine Investition entstehen.
CO2-Differenzverträge möglich
Auch CO2-Differenzverträge sind mit den geänderten Leitlinien möglich. Projektierer klimafreundlicher Energieprojekte könnten dank der Pläne von zusätzlicher staatlicher Förderung etwa bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden in der EU profitieren.
Factsheet Niederlande >>
Factsheet Polen >>
AHK-Zielmarktanalyse Belgien: Windenergie On- und Offshore >>
AHK-Zielmarktanalyse Niederlande: Wärmeinfrastruktur >>
©Text: Exportinitiative Energie
0 Kommentare