Mit dem Beschluss des EAG sind jetzt die Bundesländer am Zug, die dafür notwendigen Flächen auszuweisen beziehungsweise zu erweitern, um das gesetzte Ziel u.a. beim Windkraftausbau möglich zu machen. Bild: IG Windkraft

Österreich: Bisher grössten Gesetzespaket für die Energiewende in (fast) trockenen Tüchern

(EEÖ)Die Grünen, die ÖVP und die SPÖ haben am 6.7.21 die Einigung zum bisher grössten Gesetzespaket in Österreich für die Energiewende bekannt gegeben. „Es ist enorm wichtig, dass es zu dieser Einigung gekommen ist und morgen die Beschlussfassung im Nationalrat folgen kann! Damit wird die Planungssicherheit geschaffen, die es braucht, um die Bereitstellung von 100% erneuerbarem Strom bis 2030 zu bewerkstelligen und um ein gewaltiges Investitionsprogramm zu starten!“, freut sich Christoph Wagner, Präsident von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), über diesen guten Tag für die Energiewende. In weiterer Folge hat nun die Konkretisierung des Gesetzes in den vorgesehenen Verordnungen zu erfolgen.


„Das Ergebnis der Verhandlungen brachte noch wichtige Verbesserungen, etwa die Möglichkeit auf Marktprämien für Energiegemeinschaften oder die Aufnahme von Agri-Photovoltaikanlagen. Die eine oder andere Anpassung hätten wir uns zwar noch erhofft, dennoch ist jetzt einmal das Wichtigste, dass das EAG mit der Beschlussfassung einen wichtigen Pflock in Richtung Klimaneutralität einschlägt!“, führt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, die erste Einschätzung zum Ergebnis aus.

Auf dem 100% Pfad für erneuerbaren Strom bleiben
Der Dachverband der Erneuerbaren betont, dass es für den Klimaschutzes ganz wichtig ist, nun sicher zu stellen, dass Österreich in Richtung 100% erneuerbaren Strom auf dem Zielpfad bleibt. Das EAG wird sich dazu hoffentlich als tauglich erweisen. „Wir haben in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Gesetz die eine oder andere Formulierung enthalten ist, die sich als Flaschenhals erweisen könnte. Wir hoffen darauf, dass in diesem Fall auf Basis des nun fertigen EAGs entsprechende Reaktionsmöglichkeiten im Sinne der Zielerreichung bestehen!“, betont Prechtl-Grundnig.

Windbranche erfreut
Die Windbranche zeigt sich erfreut über den morgigen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). „Damit kann die Windparkplanung, die jetzt eineinhalb Jahre stillgestanden ist, wieder aufgenommen werden“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Um das Regierungsziel, die Windstromproduktion um 10 TWh zu steigern, erreichen zu können, wird der Ausbau aber mehr als 400 MW pro Jahr betragen müssen.“

Konkretisierung des Gesetzes in den vorgesehenen Verordnungen
In weiterer Folge hat nun die Konkretisierung des Gesetzes in den vorgesehenen Verordnungen zu erfolgen. Ebenso weist der EEÖ einmal mehr auf die wichtige Rolle der Länder hin: „Jetzt, wo das EAG auf den Boden gebracht ist, liegt es nun an den Ländern, diesem Gesetz in den Bundesländern zum Erfolg zu verhelfen. Denn realisiert und genehmigt werden die Projekte vor Ort!“, so Wagner abschliessend.

EAG reicht nicht, um Regierungsziel zu erreichen
„Da wir in den nächsten zehn Jahren auch alte Anlagen ersetzten müssen, braucht es mehr als 400 MW Windkraftleistung an Ausbau jedes Jahr“, bemerkt Moidl: „400 MW sind zu wenig, um das Regierungsziel von 10 TWh zusätzlichem Windstrom zu erreichen.“ Um diese 10 TWh Windstrom 2030 zusätzlich produzieren zu können, hätte es einen Zubau von 500 MW über zehn Jahre bedurft. Mit dem morgen beschlossenen Gesetz werden lediglich mindestens 400 MW Windkraftausbau jährlich ermöglicht. Bis 2030 können damit nur 3200 MW anstatt der benötigten 5000 MW Windkraftleistung errichtet werden.

Text: ee-news.ch, Quellen: Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) und IG Windkraft

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