Der Rat nahm die Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) mit 121 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Damit soll der Konflikt zwischen Energieproduktion und dem Schutz der Umwelt frühzeitig entschärft und in verlässliche Bahnen gelenkt werden. Was mit der Positivplanung entschieden wird, soll dann nicht mehr Gegenstand des Bewilligungsverfahrens sein.
Im Widerspruch zur Verfassung
Die Massnahme steht allerdings im Widerspruch zur Verfassung, wie Energie- und Umweltministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken gab. Die Raumplanung sei ein Hoheitsgebiet der Kantone, ihnen gehörten auch die Wasservorkommen. Zudem sei die Rechtsweggarantie so nicht mehr gewährleistet.
Bundesrat in der Sache einverstanden
In der Sache sei der Bundesrat aber einverstanden. Es brauche griffige Instrumente und beschleunigte Verfahren, wenn die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden solle. Die Realisierung von Wasser-, Wind- und Solarprojekten entscheide mit, ob dies gelinge.
Die Motion geht an den Ständerat.
©Text: Keystone-SDA
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