Energieversorgungsunternehmen dürfen die Speicheranlagen jedoch nicht für den Stromhandel nutzen, sondern nur, um die Spannung des Netzes auszugleichen, erklärt Engür. Die technischen Anforderungen an die Energieversorgungsunternehmen will die Regierung voraussichtlich am 1. September bekanntgeben. Die Genehmigungen für den Bau von Speicheranlagen wird die türkische Energiebehörde Energy Market Regulatory Authority (Emra) vergeben. Auch Universitäten und andere Forschungseinrichtungen dürfen laut den neuen Regeln Speicheranlagen mit einer Kapazität von mindestens 1 MW für Forschungszwecke bauen.
Erneuerbaren-Kapazität schneller erhöhen
Der Bau von Speicheranlagen würde der Türkei dabei helfen, die Kapazität von Erneuerbare-Energien-Anlagen schneller zu erhöhen, zitierte die türkische Nachrichtenagentur Anadolu Agency Mustafa Yılmaz, Leiter der Emra. Hersteller von Speicheranlagen und von klimafreundlichen Energieanlagen könnten deshalb von einer steigenden Nachfrage nach ihren Produkten profitieren.
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©Text: Exportinitiative Energie
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