„Aktuell sorgen die neuen und teils kurzfristig getroffenen Regelungen für Unsicherheiten in der Branche. Zusätzlich zu den dringendsten Baustellen wie der Erhöhung der Ausbaupfade ist nun kurzfristig eine Vielzahl an handwerklichen Mängeln zu beheben“, fordert Dr. Simone Peter, Präsidentin des deutschen Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Dazu gehöre auch, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission den Druck erhöht, um die weiterhin ausstehende beihilferechtliche Genehmigung herbeizuführen. „Die aufgrund der fehlenden Notifizierung noch nicht veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den Projektierern. Wir haben im vergangenen Jahr vor der neuen Abhängigkeit von EU-Genehmigungen und dadurch verursachten Verzögerungen gewarnt. Jetzt muss sich die Bundesregierung mit voller Kraft dafür einsetzen, dass die EU schnell grünes Licht gibt“, so Peter weiter.
Photovoltaik
Im Bereich der Photovoltaik sei eine umfassende Klarstellung für Dachanlagen im Segment zwischen 300 kW und 750 kW notwendig. „Diese Anlagen erhalten entweder nur für 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Vergütung oder müssen alternativ an einer Ausschreibung teilnehmen. Hier bedarf es sowohl einer rechtlichen als auch einer technischen Klarstellung, auf welchen Zeitraum sich der Vergütungsanspruch im ersten Fall bezieht“, so Peter. Ausserdem müsse korrigiert werden, dass nach Paragraph 51a PV-Anlagen von 500 bis 750 kW keine Verlängerung des Vergütungszeitraums für die auftretenden negativen Stunden erhalten. „Auch wenn der eingeführte Mechanismus die bestehenden Risiken nicht ausreichend adressiert und sich vielmehr auf den Ausgleich der Energiemengen und nicht der zeitlichen Stunden beziehen sollte, muss die Regelung zumindest für alle betroffenen Betreiber gelten“, fordert Peter.
Windenergie
Im Bereich Windenergie seien zahlreiche Anpassungen im Bereich der Ausschreibungen nötig. „Die drei Ausschreibungsrunden sollten gleichmässig über das Jahr verteilt werden, so dass Genehmigungen auch noch im letzten Quartal erteilt werden können“, so Peter. Ausserdem seien Nachbesserungen in Bezug auf die Volumina notwendig. „Der viel zu niedrige derzeitige Zubau gefährdet die Zielerreichung für das Jahr 2030. Die fehlenden Mengen müssen also in den Folgejahren ausgeglichen werden. Da diese Nachholung durch das EEG 2021 auf 2024 verschoben wurde, würden Mengen in Höhe von knapp 3000 MW aus den letzten Jahren verfallen. Das ist ökologisch wie ökonomisch kontraproduktiv“, so Peter weiter. Auch müsse die durch die neue endogene Mengensteuerung verursachte Abwärtsspirale der Ausschreibungsmengen wieder beseitigt sowie die Ausschreibungsvolumina bereits unmittelbar nach der Meldefrist durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden.
Bioenergie
Bei der Bioenergie müsse der Flexibilitätszuschlag im zweiten Vergütungszeitraum auch für Bestandsanlagen, die im ersten Zeitraum die Flexibilitätsprämie erhalten, wieder möglich sein. „Bei der Kombination der beiden Förderungen handelt es sich explizit nicht um eine Doppelförderung, sondern vielmehr um eine Finanzierung der Investitionen, die bei einem Wechsel in den zweiten Vergütungszeitraum anfallen. Dieser offensichtlich handwerkliche Fehler ist zu korrigieren“, fordert Peter. Weiterhin bedürfe es einer Klarstellung der bereits 2014 eingeführten Übergangsbestimmung für Biogasaufbereitungsanlagen, Biomethan in anderen BHKWs zu verwerten. Dass diese Regelung nun fehle, führe zu Unsicherheit bei den betroffenen Anlagenbetreibern. „Hier ist dringend Vertrauensschutz wiederherzustellen“, so Peter abschliessend.
Alle kurzfristig nötigen Anpassungen hat der BEE zusammengefasst: Dringende Änderungen im EEG 2021 –Anpassungen und redaktionelle Fehler >>
Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)
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