Für die Enbw bedeutet der Vertrag, dass der einzige Braunkohleblock des Konzerns, der Block S des Kraftwerks Lippendorf, spätestens Ende 2035 ohne Entschädigung stillgelegt wird. Aufgrund der erst vor kurzem abgeschlossenen Gespräche über den Ausschluss von Schadenersatzforderungen konnte sich der Enbw-Aufsichtsrat noch nicht mit dem Vertragswerk beschäftigen. Die Unterschrift steht deshalb noch unter einem entsprechenden Gremienvorbehalt.
Text: ee-news.ch, Quelle: Enbw
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