Aufgrund des Abschlusses der Verfahren ergibt sich für die BKW ein positiver Effekt in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken. Das ausgewiesene Betriebsergebnis 2020 wird durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst und wird dadurch über 460 Millionen Franken liegen.
Übertragung an Swissgrid 2013
Aufgrund einer gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Übertragungsnetz-Eigentümerinnen ihre Anteile am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die zum Zeitpunkt der Übertragung erhaltene Entschädigung bildete den Wert der enteigneten Anlagen aus Sicht der BKW nur ungenügend ab. Um eine Gesamtentschädigung zu erhalten, welche dem wirtschaftlichen Wert der Übertragungsnetzanlagen entspricht, führte die BKW mehrere Rechtsverfahren.
2007 Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft
Das per 23. März 2007 eingeführte Stromversorgungsgesetz sah die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft als neue Eigentümerin des Übertragungsnetzes sowie die hierfür erforderliche Enteignung der damaligen Eigentümerinnen des Übertragungsnetzes vor. Basierend auf dieser gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Eigentümerinnen ihren Anteil am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Zu jenem Zeitpunkt waren bei der ElCom bewertungsrelevante Verfahren der Eigentümerinnen zum Wert der Anlagen hängig.
8-jähriges Verfahren abgeschlossen
Mit dem nun von der ElCom verfügten regulatorischen Wert per Übertragungsstichtag muss die Swissgrid der BKW für ihren früheren Anteil an den Übertragungsnetzanlagen abschliessend eine Entschädigung bezahlen. Damit sind acht Jahre nach dem Übertrag der Netzanlagen an die Swissgrid alle hängigen Verfahren zum Wert der ehemaligen BKW Anlagen abgeschlossen.
Texte: ee-news.ch, Quelle: BKW
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