Danke den PPA-Stromabnahmeverträge können die mehr als 20 Jahre alten Windparks – die „Ü20-Anlagen“ – noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren. Bild: EWS

EWS Elektrizitätswerke Schönau: Am 1.1. treten PPA-Stromabnahmeverträge für den Weiterbetrieb von "Ü-20- Windkraftanlagen" in Kraft

(PM) Insgesamt 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung in Deutschland bedroht waren, liefern ihren regenerativ erzeugten Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW künftig direkt an die EWS Vertriebs GmbH. Über 35 MW davon stammen aus zwei Bürgerbeteiligungs-Windparks der GLS Beteiligungs AG.


In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, kurz PPA) sind Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern. Nun können die mehr als 20 Jahre alten Windparks – die „Ü20-Anlagen“ – noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren.

Bürgerbeteiligung für Anwohnerinnen und Anwohner
Der Strom der beiden grösseren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 Prozent der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und, wie die EWS ebenfalls eine Pionierin der partizipativen Energiewende. Beide Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde: Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24.7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen, die eine Gesamtleistung von 10.5 MW erbringen, basiert auf einem ähnlichen Modell der Bürgerbeteiligung, das insgesamt 206 Personen nutzten.

Weiterhin wirtschaftlicher Betrieb
„Dank des fixierten Stromvertrags laufen beide Bürgerenergieprojekte aus der Pionierphase der erneuerbaren Energien erfreulicherweise weiter“, sagt Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. „Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden.“, betont Martini, „durch die faire und attraktive Vereinbarung mit den Elektrizitätswerken Schönau ermöglichen wir auch weiterhin den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende“

Zusammenarbeit mit guten Partnern
„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende“, betont Alexander Sladek, Vorstand der EWS, „daher sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.“ Die Abnahmeverträge wurden in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Mass an Bürgerbeteiligung garantieren. Für die EWS bedeuten die Kooperationen mit den Betreibern, künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern zu können. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, so Sladek weiter, „dafür sind die PPA-Abkommen ein gutes Instrument, sowohl für die Ü20-Anlagen als auch für neue Projekte.“

Text: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

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