Longi Solar leitete im Juli und August 2019 zwei Nichtigkeitsverfahren gegen Q Cells Patente bei der chinesischen Reexaminations- und Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes, Cnipa, ein. Darin wurde die Gültigkeit der Patente des Unternehmens betreffend hocheffizienter Siliziumsolarzellen angezweifelt. Das Patentamt entschied Anfang November dieses Jahres zugunsten von Q Cells, indem es die Patente aufrechterhielt. Die Entscheidung des Patentamtes bestätigt, dass die geistigen Eigentumsrechte von Q Cells in China schutzfähig sind – dem Markt, auf dem derzeit der Grossteil der globalen PERC-Zellen produziert wird.
Bereits in Deutschland erfolgreich
Auf der Grundlage des europäischen Äquivalents eines der beiden kürzlich vom chinesischen Patentamt bestätigten Patente ('971, äquivalentes europäisches Patent EP 2 220 689) hat Q Cells gegen die drei Unternehmen JinkoSolar, REC Solar EMEA GmbH und Longi Solar in Deutschland einen Rechtsstreit wegen PERC-Patentverletzungen eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Juni 2020, dass die drei Unternehmen das Patent von Q Cells verletzten. Hiergegen wurde Berufung eingelegt. Ein paralleles Einspruchsverfahren gegen das Patent ist anhängig. Das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Q Cells entschied sich, das Urteil zu vollstrecken und leistete die entsprechende Sicherheit. Das Gerichtsurteil verbietet den Verkauf der rechtsverletzenden Produkte in Deutschland sowie deren Import und legt den Beklagten Rückruf- und Vernichtungsverpflichtungen für betroffene Produkte auf, die nach dem 30. Januar 2019 vertrieben wurden.
Text: Q Cells
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