Die Festlegung regelt, wie der bilanzielle Ausgleich berechnet und durchgeführt wird. Dafür gibt sie zwei ‚Bilanzierungsmodelle‘ vor, je nachdem, ob für die Einspeisung sogenannte verbindliche Fahrpläne vorliegen oder nicht.

Deutsche Bundesnetzagentur: Erlässt erste Regeln zur Umsetzung des Redispatch 2.0 im Strommarkt

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 5. November die ersten Marktregelungen für die Umsetzung des sogenannten Redispatch 2.0 erlassen. Die Festlegung regelt den bilanziellen Ausgleich und schafft die Grundlage für den digitalen Informationsaustausch im Zusammenhang mit Redispatch-Massnahmen. Die Bundesnetzagentur hat damit die Basis für den Start des bilanziellen Ausgleichs für Einspeisemanagement-Massnahmen im Herbst 2021 gelegt.


Ab 1. Oktober 2021 besteht die gesetzliche Pflicht, alle Redispatch-Massnahmen bilanziell auszugleichen. Unter Redispatch versteht man eine kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Anordnung eines Netzbetreibers zur Vermeidung von Netzengpässen. Bisher gleichen die Netzbetreiber Ungleichgewichte in Bilanzkreisen, die durch Redispatch-Massnahmen verursacht werden, nur bei grösseren konventionellen Kraftwerken aus, nicht jedoch bei einer Abregelung von erneuerbarer Stromproduktion – dem sogenannten Einspeisemanagement.

Grosse Herausforderung
Im Zuge des sogenannten Redispatch 2.0 wird der bilanzielle Ausgleich von allen Redispatch-Massnahmen gesetzlich vorgeschrieben, also auch für das Einspeisemanagement. Dies soll eine Hilfe für betroffene Direktvermarkter sein und die Systemsicherheit unterstützen, denn der bilanzielle Ausgleich kann so koordiniert durchgeführt werden. Der bilanzielle Ausgleich aller Redispatch-Massnahmen stellt gleichzeitig eine grosse Herausforderung dar, erhöht sich doch die Zahl der betroffenen Anlagen um ein Vielfaches. Hinzu kommt, dass viele Anlagen für erneuerbare Produktion dargebotsabhängig sind, so dass ihre Einspeisung schwerer plan- und vorhersehbar ist.

Bilanzierungsmodelle und Prozessbeschreibungen
Um dennoch den gezielten bilanziellen Ausgleich zu ermöglichen, setzt die deutsche Bundesnetzagentur mit der Festlegung den notwendigen Rahmen. Die Festlegung regelt, wie der bilanzielle Ausgleich berechnet und durchgeführt wird. Dafür gibt sie zwei ‚Bilanzierungsmodelle‘ vor, je nachdem, ob für die Einspeisung sogenannte verbindliche Fahrpläne vorliegen oder nicht. Darüber hinaus regelt die Festlegung die Grundlage für eine digitale Kommunikation der beteiligten Unternehmen. Dies beginnt mit der Übermittlung der notwendigen Daten und Fahrpläne, setzt sich mit dem eigentlichen Redispatch-Abruf fort und endet mit der Durchführung des bilanziellen Ausgleichs. Die dafür notwendigen Prozessbeschreibungen basieren im Wesentlichen auf Entwürfen des BDEW.

Weitere Festlegungsverfahren
Die Entscheidung vom 6. November steht im Zusammenhang mit drei weiteren Festlegungsverfahren, die den Rahmen für das Redispatch 2.0 weiter ergänzen. Die weiteren Verfahren betreffen die Bestimmung der sogenannten Mindestfaktoren, die den Einspeisevorrang von erneuerbaren und KWK-Strom steuern, die Koordinierung der Netzbetreiber untereinander sowie die Verbesserung der Informationsgrundlage der Netzbetreiber. Es ist nun Aufgabe der Branche, diese Regelungen umzusetzen, damit der bilanzielle Ausgleich pünktlich zum 1. Oktober 2021 starten kann.

Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Massnahmen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert