Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des Netzanschluss sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten. Bild: Wolfgang Eckert/Pixabay

Deutschland: Fördert erstmalig mit € 900 den Kauf und Installation einer privaten Ladestation – auch für Vermieter und Wohnungsunternehmen

(BMVI) In Deutschland werden erstmals auch private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert: Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermieter erhalten einen Zuschuss von 900. Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden.


Gefördert werden: Träger von Investitionsmassnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmassnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.

Zur Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:
Im Auftrag des BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Sie unterstützt beim Planen, Umsetzen und Fördern der Ladeinfrastruktur. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfasst sie relevante Daten. Sie vernetzt alle wichtigen Akteure und gibt ihr Wissen weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer hat sie dabei immer im Blick.

Was sind die Aufgaben der Leitstelle?

  • Den Bedarf kennen und entsprechend planen - Mit dem StandortTOOL (www.standortTool.de) verfügt die Leitstelle über ein Planungswerkzeug, mit dem deutschlandweit öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bis 2030 für Pkw geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann
  • Flächenbesitzer und Investoren zusammenbringen - Mit dem FlächenTOOL schafft die Leitstelle eine digitale Plattform, die eine Übersicht über Flächen in Deutschland gibt, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frage kommen und Flächenbesitzer und Investoren miteinander vernetzt. Die erste Version des FlächenTOOL soll Ende 2020 online gehen.
  • Technik vereinheitlichen - Bei der Technik, die beim Laden und Bezahlen zum Einsatz kommt, wird die Leitstelle an einer Vereinheitlichung arbeiten, um den Komfort beim Laden für die Nutzerinnen und Nutzer zu steigern (Roaming und Eichrecht)
  • Monitoring und Analyse - Die Leitstelle ist als Wissenspool rund um die Ladeinfrastruktur angelegt. Hier werden belastbare wissenschaftliche, technische wie auch ökonomische Erkenntnisse zur Ladeinfrastruktur gesammelt. Wo diese Erkenntnisse noch nicht vorhanden sind, gewinnt sie die Leitstelle mit eigenen Studien.

Was sind die Ziele?

  • Die nächste Schnellladesäule muss in 10 Minuten erreichbar sein.
  • Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten, das bis Ende 2023 entsteht, das Laden bei längeren Fahrten abdeckt und auch für den urbanen Alltag nutzbar ist
  • Errichtung von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021
  • Beschleunigung des Aufbaus von öffentlicher, privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen
  • Eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur mit leicht aufzufindenden Ladesäulen, die zuverlässig funktionieren und den Ladevorgang transparent mit den gängigen Zahlungsmethoden abrechnen.

Zahlen & Fakten zur Ladeinfrastruktur:

In Deutschland Aufgebaute LIS in Deutschland nach Ladesäulenregister der BNetzA:

Kategorie

LP

NLP

SLP

Anteil SLP

Stand

Bundesförderprogramm

bewilligt

26‘273

18‘871

7‘402

28%

30.09.2020

Bundesförderprogramm

aufgebaut

10‘625

9‘074

1‘551

15%

30.09.2020

Öffentliche Ladepunkte

laut BNetzA

30‘192

26‘481

3‘711

12%

09.09.2020

Geförderte Ladepunkte bewilligt und in Betrieb:

Stand:
17.09.2020

NLP

SLP

Modernisierung

Summe

Fördervolumen

LP in Betrieb
(absolut und in %)

Summe

17‘493

6452

1840

23‘945

150 Mio. €

10‘067 | 42%

Infopapier zur Förderung von Ladesäulen >>

Text: Deutsches Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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