Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss der im April 2018 erlassenen Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK auf 20.802 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016, inklusive Anteil Bund von 1.3 Milliarden Franken). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (z. B. Untersuchungen der Nagra). Diese belaufen sich auf 7.537 Milliarden Franken und werden von den Betreibern laufend und direkt bezahlt: Bis Ende 2019 waren dies 6.065 Milliarden Franken. Die restlichen Entsorgungskosten werden durch den Entsorgungsfonds gedeckt.
Ende 2019 betrug das angesammelte Fondskapital 5.768 Milliarden Franken (2018: 5.059 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 5.153 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2019 ein Überschuss von 615 Millionen Franken (2018: Überschuss 141 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +13.09% (2018: -4.20%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2019 einen Gewinn von 666.8 Millionen Franken aus (2018: Verlust von 224 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen – Jahresergebnis 2019
Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Verfügung des UVEK vom April 2018 auf 3.779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016).
Ende 2019 betrug das angesammelte Fondskapital 2.724 Milliarden Franken (2018: 2.433 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 2.525 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2019 ein Überschuss von 198.8 Millionen Franken (2018: Überschuss 7.6 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +12.26% (2018: -4.22%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2019 einen Gewinn von 297.9 Millionen Franken aus (2018: Verlust von 107.6 Millionen Franken).
Frage der Festlegung der Kosten
Gegen die im April 2018 erlassene Verfügung des UVEK zur Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten haben die Betreiber Beschwerde erhoben. Darin stellten sie die Zuständigkeit des UVEK für die Kostenfestlegung in Frage. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hiess das Bundesgericht diese Beschwerde gut, und überwies die Festsetzung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Veranlagungsperiode 2017-2021 an STENFO. Das UVEK hat das Urteil zur Kenntnis genommen und prüft nun eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV).
Die Jahresberichte 2019 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Text: Der Bundesrat
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