Hermann Albers: „71 Gigawatt Wind an Land sind unzureichend angesichts des wachsenden Strombedarfs (….) Kritisch ist, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden.“ Bild: BWE

Deutscher Bundesverband Windenergie: EEG-Entwurf enthält wichtige Vorschläge, aber schnell wirkende Massnahmen fehlen

(BEW) Zu dem nun bekanntgewordenen Referentenentwurf der kommenden EEG-Novelle erklärt Hermann Albers, Präsident des deutschen Bundesverbands Windenergie (BWE): „Die Windbranche wartet auf ein starkes politisches Signal des Aufbruchs. Der Referentenentwurf für die EEG Novelle ist dafür ein erster Aufschlag. Das Netzausbaugebiet wird endlich ad acta gelegt, gleichzeitig wird der Süden durch die Anpassung des Referenzertragsmodells und der sogenannten 'Südquote' motiviert, sich stärker an der Energiewende zu beteiligen. Beides begrüssen wir als Verband.


Auch der Wille zu einem stärkeren Ausbau ist erkennbar, bleibt aber hinter den notwendigen Massnahmen zur Einhaltung der Pariser Klimaziele weit zurück. 71 Gigawatt Wind an Land sind unzureichend angesichts des wachsenden Strombedarfs in den Bereichen Industrie, Flugverkehr und Mobilität. Damit droht zukünftig weiter eine Ökostromlücke.

Die 140 Seiten sind beachtlich. Die Detailtiefe zeigt, dass die Erneuerbaren die Energieversorgung übernehmen sollen. Obwohl die Probleme der Branche, die bereits in der 18-Punkte-Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums zusammengefasst sind, genannt werden, vermissen wir im Referentenentwurf jedoch konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer (siehe ee-news.ch vom 28.8.20 >>). Kritisch ist, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehlt genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO2-freiem Strom aus Bestandsanlagen. Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen. Der BWE hat dazu bereits Vorschläge veröffentlicht. Nicht hinnehmbar ist der drastische Eingriff in die Vergütungssicherheit des EEG durch die Änderung in Paragraf 51.

Spät, aber richtig, ist dagegen die Vorgabe, dass 2023 eine grundsätzliche Überprüfung (§97) stattfinden muss. Richtig ist auch, die Länder jährlich zur Berichterstattung zu verpflichten (§99). Wir begrüssen den geplanten Wegfall des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung, auch wenn wir hier einen prozentualen Ansatz für sinnvoller halten. Wir werden den Entwurf sachlich durchleuchten und konstruktiv in den Gesprächen mit Bund, Ländern und Parlament für einen innovationsstarken Impuls werben.“

Kommentar: Hermann Albers, Präsident des deutschen Bundesverbands Windenergie (BWE)

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