Ausdrückliche Unterstützung findet die Einführung von CO2-Grenzwerten beim Heizungswechsel durch den Bund per 2023.

Kantonale Energiedirektoren: Unterstützen CO2-Gesetz

(ENDK) Im Vorfeld der Differenzbereinigung in der Herbstsession haben die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) ihre Position zu den gebäuderelevanten Bestimmungen des CO2-Geset-zes verabschiedet. Sie unterstützen die Einführung von CO2-Grenzwerten für den Heizungs-wechsel mit einer Übergangsbestimmung zugunsten der Kantone. Im Gebäudebereich wird so die Reduktion von CO2-Emissionen Hand in Hand mit der Effizienzsteigerung und der Eigen-stromerzeugung angegangen. (Texte en français >>)


Anlässlich der EnDK-Plenarversammlung vom August in Neuchâtel haben sich die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren mit Bundespräsidentin Sommaruga zum CO2-Gesetz ausgetauscht. Die Kantone sind von den gebäuderelevanten Bestimmungen des Gesetzes direkt betroffen. Aufgrund der erstarkten Dynamik bei der Revision der kantonalen Energiegesetze sind sie zuversichtlich, das im CO2-Gesetz für den Gebäudesektor vorgesehene Emissionsreduktionsziel von 50 Prozent gegenüber 1990 bis 2026/27 zu erreichen.

CO2-Grenzwerten beim Heizungswechsel
Ausdrückliche Unterstützung findet die Einführung von CO2-Grenzwerten beim Heizungswechsel durch den Bund per 2023. Die Regelung unterstützt die Kantone bei der schrittweisen Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Eine neue Ölheizung könnte damit nämlich nur noch während fünf Jahren in einer sehr gut isolierten Baute eingebaut werden. Durch eine im Dialog mit dem Parlament erarbeitete Übergangsbestimmung können diejenigen Kantone, welche ihre kantonalen Energiegesetzrevisionen bei Inkrafttreten des CO2-Gesetzes bereits umgesetzt haben, die Einführung der Grenzwerte bis 2026 aufschieben. Mit dieser Kompromisslösung wird eine Übersteue-rung der laufenden kantonalen Energiegesetzrevisionen vermieden, welche neben der CO2-Reduktion auch die für die Versorgungssicherheit notwendigen Effizienzsteigerung der Gebäudehülle sowie die Eigenstromproduktion verfolgen.

Verlängerung des Gebäudeprogramms
Im Sinne dieser energie- und klimapolitischen Gesamtbetrachtung begrüsst die EnDK auch die Verlängerung des Gebäudeprogramms im Rahmen des Klimafonds sowie die maximale Verdreifachung der von den Kantonen gesprochenen Mittel zur finanziellen Unterstützung der Hauseigentümer.

Entwicklungen im europäischen Stromnetz
In Neuchâtel standen ausserdem das Europathema und Ersatzwahlen im Vordergrund: Der Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid informierte über die Entwicklungen im europäischen Stromnetz und die damit für die Versorgungssicherheit der Schweiz resultierenden Herausforderungen. RR Martin Neukom (ZH) wurde als Nachfolger von RR Marc Mächler (SG) in den EnDK Vorstand und Jan Flückiger zum Nachfolger der amtierenden Generalsekretärin, Caterina Mattle, gewählt.

Text: Konferenz Kantonale Energiedirektoren

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