Das Gericht erkannte Hanwha Q-Cells einen Unterlassungsanspruch zu. Demnach müssten Jinko Solar, REC und Longi Solar Module, in denen sie die patentgeschützte Technologie eingesetzt haben, zurückrufen.

Q Cells: Gewinnt Patentverletzungsklage gegen Jinko Solar, REC und Longi Solar

(ee-news.ch) Hanwha Q Cells hat mitgeteilt, dass einer Patentverletzungsklage des Unternehmens vom März 2019 jetzt vom Landgericht Düsseldorf stattgegeben wurde. Das Gericht hat festgestellt, dass Jinko Solar, REC Solar und Longi Solar die Rechte von Hanwha Q Cells an geistigem Eigentum verletzt haben, indem sie patentierte Passivierungstechnologie unrechtmässig in bestimmten Solarprodukten der jeweiligen Marke verwendeten.


In der Klage wird den drei Unternehmen vorgeworfen, den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 220 689 (Patent 689) verletzt zu haben. Das Patent schützt die Passivierungstechnologie, die den Wirkungsgrad von Solarzellen signifikant steigern soll. Am 16. Juni kam das deutsche Gericht zu dem Schluss, dass Longi Solar, Jinko Solar und REC bestimmte Solarmodule in Deutschland vertrieben haben, die Solarzellen enthalten, in denen eine vom Patent 689 abgedeckte Technologie verwendet wird, ohne eine vorherige Lizenzvereinbarung mit Q Cells abzuschliessen. Mit dem Import nach Deutschland, dem Angebot und dem Verkauf patentverletzender Produkte hätten diese Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte von Q Cells verletzt.

Unterlassungsanspruch zuerkannt
Im Ergebnis des Gerichtsurteils wird Q Cells ein Unterlassungsanspruch zuerkannt, einschliesslich der Beschränkungen des Imports und Verkaufs der patentverletzenden Produkte der jeweiligen Marken. Das Gericht entschied zudem, dass die beklagten Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Massnahmen zu ergreifen, um die seit dem 30. Januar 2019 vertriebenen, patentverletzenden Produkte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen. Darüber hinaus sprach das Gericht einen Anspruch auf Vernichtung von patentverletzenden Produkten im Besitz von Jinko Solar, REC und Longi Solar zu. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig vollstreckbar, nachdem Q Cells eine Sicherheit geleistet hat.

Während vor dem Europäischen Patentamt (EPA) noch ein Einspruchsverfahren gegen das Patent anhängig ist, in dem der Rechtsbestand des Patents angegriffen ist, befand das Düsseldorfer Gericht, dass der deutsche Teil des Patents 689 durch Solarprodukte von Jinko Solar, REC und Longi Solarverletzt wurde. Gegen diese Entscheidungen kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Im nächsten Schritt wolle man alle möglichen Wege eingehend prüfen, um sinnvolle Lösungen im Interesse des Unternehmens sowie einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie zu erarbeiten, schreibt Q Cells.

Text: ee-news.ch, Quelle: Hanwha Q Cells GmbH

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