Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht soll die rechtzeitige Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels erwirken, denn die Existenz hunderter Solarunternehmen hängt von der Verabschiedung der wiederholt vertagten Gesetzesänderung ab.

52-GW-Solardeckel: Solarbranche erhebt Beschwerde vor deutschem Verfassungsgericht

(PM) Die Solarbranche in Deutschland hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt.


Der deutsche Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des deutschen Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.

Versäumnis der Bundesregierung
Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Südhessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung hat es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.

Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus ganz Deutschland unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.

Rückzug der Klage, falls Solardeckel abgeschafft wird
„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reissleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die jüngste Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschliessen. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschliesst. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig.

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren (siehe ee-news.ch vom 28.4.2020 >>). Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden (siehe ee-news.ch vom 13.2.2020 >>). Zuletzt hatten sich auf Initiative des BSW Ende März rund 2000 Unternehmen aus der Energiebranche in einem offenen Brief (siehe ee-news.ch vom 20.3.20 >>) an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem dringenden Appell gewandt, den Förderdeckel für die Errichtung neuer Solardächer unverzüglich zu streichen.

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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