Ökostrom Schweiz, der Vertreter der landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber, begrüsst die Forderung dieser Motionen ausdrücklich. Denn: Die Stossrichtungen im aktuellen Entwurf für eine Totalrevision des Energiegesetzes gefährden effektiv die bestehenden Biomasseanlagen und verhindern einen Zubau.
Drohender Rückschritt im Bereich Klimaschutz
Biomasseanlagen produzieren nicht nur Strom, Wärme und Biogas aus z.B. Gülle und Mist oder Holz, sie erbringen bei der Nutzung dieser landwirtschaftlichen Biomasse auch wertvolle Leistungen für den Klimaschutz, indem grosse Mengen des klimaschädlichen Gases Methan in Energie umgewandelt werden. Sie erhöhen zudem die Stabilität im Stromnetz, da sie flexibel und wetterunabhängig produzieren können. Aktuell werden diese verschiedenen Leistungen über die Energiegesetzgebung abgegolten (Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom).
Nur noch einmalige Investitionsbeiträge
Dieses Förderinstrument soll im Rahmen einer Totalrevision des Energiegesetzes per 2023 auslaufen und durch einmalige Investitionsbeiträge ersetzt werden. Für Biomasseanlagen würde dies bedeuten, dass bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen Anlagen zugebaut würden. Dies wäre ein beträchtlicher Rückschritt im Bereich Klimaschutz. Stattdessen muss eine tragfähige Finanzierunglösung gefunden werden, die die Rentabilität von Biomasseanlagen langfristig garantiert. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Biomasseanlagen erbringen, müssen abgegolten werden. Die eingereichten Motionen Fässler und Grossen, welche parteiübergreifend unterstützt werden, nehmen diese Forderungen auf und tragen damit den wertvollen Leistungen von Biomasseanlagen Rechnung.
Es ist zu hoffen, dass das Parlament die Motionen unterstützt und der Bundesrat in der Folge griffige Massnahmen und Gesetzesänderungen unterbreitet, damit der Erhalt und Zubau von Biomasseanlagen in der Schweiz langfristig gesichert werden.
Text: Ökostrom Schweiz
0 Kommentare