Die Solarenergienutzung an Gebäuden ist ein zentrales Thema auf dem Weg zur Klimaneutralität. Solartechnische Systeme sollten selbstverständliche Bestandteile innovativer Gebäudehüllen wie auch Bausteine energetischer Sanierung sein. Zur Unterstützung des Themas lobt der Solarenergieförderverein Bayern den „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik 2020“ aus.
- Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Architekten, Eigentümer/Betreiber und Solartechnik-Unternehmen – privat oder gewerblich, industriell oder öffentlich – von mindestens einer Solaranlage. - Berücksichtigt werden nur Anlagen, die einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
- Eine angemessene solar erzeugte thermische und/oder elektrische Energie ist erforderlich und darzustellen. Die Inbetriebnahme, d. h. die nachweisbare erste Energielieferung dieser Anlage, muss im Zeitraum 01.01.2017 – 30.06.2020 erfolgt sein.
- Der Eigentümer/Betreiber gibt sein Einverständnis zur Veröffentlichung aller zugelieferten Fotos, Architekturzeichnungen und Daten der Anlage. Fotos müssen frei von Copyrights sein, der SeV hat das Recht zugelieferte Fotos in seinen Veröffentlichungen zum Wettbewerb (Druck, Internet, Ausstellung) ohne Honorarzahlung zu verwenden.
- Die Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Ein Rückversand erfolgt nicht. Das Urheberrecht verbleibt beim Verfasser.
Einsendeschluss 31. Juli 2020
Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 31. Juli 2020. Der 1. Preis ist mit 15‘000 Euro dotiert, weitere 10‘000 Euro sind für Anerkennungspreise vorgesehen, zusätzlich 2‘000 Euro werden für eine studentische Arbeit bereitgestellt. Ausgewählte Projekte werden zudem in einer Wanderausstellung sowie verschiedenen Publikationen präsentiert.
Anmeldung und Teilnahmeunterlagen >>
Text: Solarenergieförderverein Bayern
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