Im Juni 2019 kam es mehrfach zu kritischen Schwankungen im deutschen Stromsystem. Bei der Ursachensuche waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden.

Deutsche Bundesnetzagentur: Stellt weitere Verstösse gegen Bilanzkreistreue fest – weitere drei Unternehmen abgemahnt

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass Centrica, Danske Commodities und Statkraft ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen sind. Vor zwei Wochen war bereits bekannt gegeben worden, dass die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy gegen die Pflicht zur ordnungsgemässen Bilanzkreisbewirtschaftung verstossen haben (siehe ee-news.ch vom 23.4.2020).


Die Bilanzkreisverantwortlichen haben durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht. Diese waren mitursächlich für die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz.

Unzulässige Anmeldung von Energiemengen
Als unzulässig wertet die Bundesnetzagentur die Anmeldung von Energiemengen in der Erzeugungsprognose, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Zur Prognose genügt es ausserdem nicht, die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen.

Die Feststellung der Bundesnetzagentur, gegen die Rechtsmittel möglich sind, kommt einer Abmahnung der insgesamt fünf Unternehmen gleich. Eine Beendigung des Bilanzkreisvertrags ist damit nicht unmittelbar verbunden. Die Kündigung eines Bilanzkreisvertrags kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen werden.

Massnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue
Die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte konnten in ihrem Ausmass nicht auf übliche Ursachen wie Kraftwerksausfälle oder Schwankungen aus der Erzeugung Erneuerbarer Energien zurückgeführt werden. In der Untersuchung waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden.

Zur Stärkung der Bilanzkreistreue hatte die deutsche Bundesnetzagentur bereits im Dezember 2019 ein Massnahmenpaket festgelegt. Mit Feststellung der Pflichtverstösse kommen nun die gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche eingeleiteten Aufsichtsverfahren zum Abschluss.

Bilanzkreistreue während der Covid-19-Pandemie
Aus Gründen der Systemsicherheit sind die Bilanzkreisverantwortlichen auch während der Corona-Krise zur unbedingten Einhaltung ihrer Pflichten aufgefordert. Trotz der bestehenden Einschränkungen sind eine bestmögliche Prognose und eine kontinuierliche, viertelstündlich ausgeglichene Bilanzkreisbewirtschaftung sicherzustellen.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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