Das Haupthindernis für Investitionen in grosse Anlagen zur erneuerbaren Stromproduktion ist im Gegensatz zu kleinen Anlagen nicht das fehlende Kapital, sondern das Risiko der künftigen Erträge.

Swisspower: Begrüsst verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien, fordert aber Marktprämien für Grossanlagen

(PM) Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Energiegesetz (EnG) eröffnet und Eckwerte für die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) beschlossen (siehe ee-news.ch 5.4.20 >>). Swisspower begrüsst den Entscheid des Bundesrats, verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu definieren und die Investitionsanreize auszubauen. Um Investitionen in Grossanlagen wirksam zu fördern, muss die Finanzierung jedoch technologieneutral über Marktprämien statt über einmalige Beiträge erfolgen.


Das Haupthindernis für Investitionen in grosse Anlagen zur erneuerbaren Stromproduktion ist im Gegensatz zu kleinen Anlagen nicht das fehlende Kapital, sondern das Risiko der künftigen Erträge. Der Bundesrat will hingegen nicht nur kleine Anlagen, sondern auch Grossanlagen künftig über einmalige Investitionsbeiträge fördern. Für grosse Fotovoltaikanlagen sollen gemäss dem Bundesrat Ausschreibungen erfolgen, in denen die installierte Leistung das Hauptzuschlagskriterium sein soll.

Die Stadtwerke-Allianz Swisspower wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zur EnG-Revision dafür einsetzen, dass Grossanlagen technologieneutral über gleitende Marktprämien gefördert werden, welche die Markterlöse für die produzierte Energiemenge über einen bestimmten Zeitraum ergänzen. Die wettbewerblichen Ausschreibungen sollen zudem Anreize für die Stromerzeugung im Winterhalbjahr schaffen. Diese Forderungen sind auch Kern eines Positionspapiers, das Swisspower am 2. April gemeinsam mit anderen wichtigen Akteuren der Energiebranche veröffentlicht hat (siehe ee-news.ch 6.4.20 >>).

Swisspower begrüsst vollständig erneuerbare inländische Grundversorgung
Die Frage der Strommarktöffnung, an welcher der Bundesrat festhalten will, wird für Swisspower im Lichte der definitiven Ausgestaltung des revidierten Energiegesetzes zu beurteilen sein. Dieses muss Investitions- und Planungssicherheit für die inländische erneuerbare Energieproduktion gewährleisten.

Swisspower begrüsst, dass der Bundesrat für die StromVG-Revision folgende Forderungen der Stadtwerke aufgegriffen hat:

  • In der Grundversorgung soll zu hundert Prozent einheimischer, erneuerbarer Strom geliefert werden.

  • Die Netznutzungstarife für Endverbraucher sollen verursachergerechtausgestaltet sein und sich stärker an der Leistung des Anschlusses statt an der bezogenen Energiemenge bemessen.

  • Innovationen können im Rahmen von Pilotprojekten und Praxistests dank einer regulatorischen «Sandbox» erprobt werden.

Kritisch beurteilt Swisspower hingegen folgende Punkte:

  • Swisspower hält an der Forderung fest, alle Speichertechnologien vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Der Bundesrat will die Befreiung weiterhin den Pumpspeicherkraftwerken vorbehalten. Dies ist eine unsachgemässe Diskriminierung anderer Speichertechnologien.

  • Bei der vorgesehenen Liberalisierung des Messwesens steht der Aufwand aus Sicht von Swisspower in keinem Verhältnis zum Nutzen.

  • Rückliefertarife für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien: Der vorgesehene Bestandesschutz für bestehende Fotovoltaikanlagen benachteiligt Verteilnetzbetreiber, die bereits viele solche Anlagen in ihrem Netz haben. Sinnvoll wäre eine zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle, die einen Ausgleich zwischen den Verteilnetzbetreibern schafft.

Text: Swisspower

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