Elcom: Neue Weisung bezüglich Einreichung und nachträglicher Anpassung von Kostenrechnung

(Elcom) Die Netzbetreiber reichen zusammen mit anderen Dokumenten ihre Kostenrechnung für Tarife bis zum 31. August in elektronischer Form bei der ElCom ein. Die ElCom hat beschlossen, den Stellenwert der Kostenrechnung in ihrer neuen Weisung 1/2020 zu präzisieren. Dabei können Änderungen eingereichter Kostenrechnungen nur noch auf Antrag und nach Genehmigung oder nach Aufforderung der ElCom vorgenommen werden.


Die Netzbetreiber bestätigen zudem mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der per 31. August eingereichten Kostenrechnung. Danach dürfen nur noch die im Rahmen der Rückmeldungen bezeichneten Positionen abgeändert werden. Will der Netzbetreiber weitere Daten ändern, hat er ein begründetes Gesuch bei der ElCom einzureichen. Die Kontaktnahme erfolgt dabei über die E-Mailadresse info@elcom.admin.ch. Nach Genehmigung durch die ElCom dürfen Korrekturen höchstens über die letzten fünf Geschäftsjahre erfolgen.

Weisung 1/2020 - Kostenrechnung: Einreichung und nachträgliche Anpassung >>

Text: Elcom

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