Um die direkte Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen zu unterstützen schlägt der BWE darüber hinaus vor, den Begriff der Bürgerenergiegesellschaften rechts- und missbrauchssicher neu zu definieren.

BWE: Wind-Aktionsplan für Deutschland für mehr Teilhabe und regionale Wertschöpfung – Begriff Bürgerenergiegesellschaften rechts- und missbrauchssicher neu zu definieren

(BWE) Um den Ausbau der Windenergie weiter durch eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe abzusichern, zeigt der deutsche Bundesverband Wind Energie in einem Aktionsplan konkrete gesetzliche Handlungsoptionen auf. Die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien sollte vor allem bürgernah sein, die regionale Wirtschaft stärken und wirtschaftliche Effekte erzeugen die für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen greifbar sind. Der Begriff der Bürgerenergiegesellschaften soll rechts- und missbrauchssicher neu zu definieren werden.


„Die direkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und die Spürbarkeit wirtschaftlicher Effekte in den Kommunen sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland. Die Erfolgsgeschichte des Ausbaus der erneuerbaren Energien war möglich, weil sich Anwohner, Kommunen und örtlicher Mittelstand für Erneuerbare Energien Projekte stark machten und engagierten. Dies muss nun weiterverfolgt und ausgebaut werden. Genau hier setzt unser Aktionsplan für mehr Teilhabe und regionale Wertschöpfung an“ so Hermann Albers, Präsident Bundesverband Wind Energie.

Konkreten Vorschläge an den Gesetzgeber im Bund
Die im Aktionsplan festgehaltenen konkreten Vorschläge richten sich dabei nicht nur an den deutschen Gesetzgeber im Bund, der damit wichtige Impulse für bundeseinheitliche Massstäbe erhält, sondern appelliert zugleich an die Akteure der Branche die bestehenden und erprobten Möglichkeiten in ihren Projekten umzusetzen. Im Fokus stehen dabei Massnahmen zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung, Massnahmen zur Steigerung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger sowie von Kommunen und Massnahmen für mehr Transparenz, Dialog und faire Planung.

Echte Beteiligung an Projekten
Der BWE fordert, Bürgerinnen und Bürgern bundesweit die direkte Beteiligung in Projekten zu ermöglichen und diese gesetzlich zu flankieren, in dem eine echte Beteiligung als Ziel herausgehoben wird. Dafür wäre eine Definition im EnWG geeignet. Weiter schlägt der BWE vor, bundeseinheitlich zu definieren, dass ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes von Windenergieanlagen für Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung im Gebiet der Standortgemeinde verwendet werden. „Mit einer knappen Reglung im EEG, die an die Ausschreibung geknüpft ist, könnte man dies leicht umsetzten und würde mit wenig Aufwand einen hohen wirtschaftlichen Effekt für die Gemeinden sichern“, so Hermann Albers.

Begriff Bürgerenergiegesellschaften rechts- und missbrauchssicher neu definieren
Um die direkte Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen zu unterstützen schlägt der BWE darüber hinaus vor, den Begriff der Bürgerenergiegesellschaften rechts- und missbrauchssicher neu zu definieren. Dafür wird im Aktionsplan ein Listenmodell detailliert vorgelegt.

Gelungener Dialog vor Ort
Einer der wichtigsten Pfeiler für eine hohe lokale und regionale Bergerbeteiligung ist nicht zuletzt ein gelungener Dialog vor Ort sowie eine Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der Verband macht deshalb auch konkrete Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz und schlägt die Einführung eines Qualitätssiegels für Windenergieplanungen vor.

„Die deutsche Energiewende muss wieder Fahrt aufnehmen. Dazu braucht es die Windenergie. Unser Aktionsplan für mehr Teilhabe und regionale Wertschöpfung zeigt: Es gibt gute Möglichkeiten die Windenergie zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen als tragende Säule der Energiewende zu stärken und dabei die Akzeptanz zu sichern“, betont Hermann Albers.

Aktionsplan für mehr Teilhabe und regionale Wertschöpfung >>

Text: Deutscher Bundesverband Wind Energie

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