Für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe gelten ab 1. April 2020 strengere Abgasvorschriften. Der Grenzwert für Stickoxide (NOx) wird so stark gesenkt, dass der Einbau von Katalysatoren erforderlich wird, wie sie bei Lastwagen bereits üblich sind. Der Bundesrat hat dafür eine Teilrevision der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) beschlossen.
Gleiches Schutzniveau wie in der EU
Damit erreicht die Schweiz das gleiche Schutzniveau wie die EU. Diese hat auf Anfang 2020 neue Grenzwerte für Abgasemissionen und den Partikelausstoss in Kraft gesetzt. Für die internationale Rheinschifffahrt gelten seit dem 1. Januar die gleichen Regeln. Neu gilt in der EU ausserdem die Partikelfilterpflicht für grössere Motoren; diese ist in der Schweiz bereits seit 2007 in Kraft, und zwar für alle Motoren.
Nur für neue Schiffe
Schiffsmotoren, die in der Schweiz bereits zugelassen bzw. in Betrieb sind, dürfen weiter betrieben werden. Für den Import von Dieselmotoren ohne Abgasnachbehandlungssystem gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
- Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern >>
- Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern >>
Text: Generalsekretariat UVEK
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