In der Vergangenheit war für die Kommunen das Hauptargument beim Energiespar-Contracting die Entlastung der Haushalte. Inzwischen stehen bei vielen Kommunen allerdings die mangelnde Zeit und Personalknappheit, um Projekte zu planen und umzusetzen, im Vordergrund. Der Leitfaden soll den Kommunen nun eine Handlungshilfe bieten, um Contracting in die Planung eines Energie- und Klimaschutz-Managements oder in ein bestehendes Energiemanagement einzubeziehen.
Anzeigepflicht in Nordrhein-Westfalen
„Durch eine externe Unterstützung bei der Durchführung von Effizienzmassnahmen können Sanierungen in kommunalen Gebäuden gebündelt und damit zeiteffizienter umgesetzt werden“, erklärt Christian Tögel von der Energieagentur NRW. Der Leitfaden vermittelt Grundlagen und geht auf nordrhein-westfälische Rahmenbedingungen wie die haushaltsrechtliche Handhabung sowie Anzeigepflicht von Contracting-Projekten in NRW ein.
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Text: Energieagentur NRW
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