Von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals vorgeschlagen und von der deutschen Bundesnetzagentur bestätigt wurden innovative Netzbetriebsmittel wie die Pilotanlagen für einen sogenannten Netzbooster.

Deutschland: Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan 2019-2030

(PM) Ende Dezember 2020 hat die deutsche Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 bestätigt. Er umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 3600 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Grossteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Trotz der Berücksichtigung von Netzoptimierungsmassnahmen wie dem sogenannten Freileitungsmonitoring und innovativer Technikansätze ist zusätzlicher Netzausbau erforderlich.


Ansonsten kann das Ziel der deutschen Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, nicht erreicht werden. Der Netzentwicklungsplan 2019-2030 legt die Grundlage für diese Zielerreichung.

Innovative Netzbetriebsmittel bestätigt
Von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur bestätigt wurden innovative Netzbetriebsmittel wie die Pilotanlagen für einen sogenannten Netzbooster. Dabei handelt es sich um reaktive Betriebsführungsansätze, die eine kurzfristige Überlastung des Netzes im Fehlerfall zulassen und somit die Transportkapazität im Netz erhöhen. Die Einhaltung der Netzsicherheit erfolgt dabei reaktiv und sehr schnell durch das Abschalten steuerbarer Erzeugungsanlagen bzw. Zuschalten steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vor einem Netzengpass sowie durch die Einspeisung von Strom durch entsprechend aktivierbare Batterien hinter dem Engpass.

74 neue Massnahmen
Die Bundesnetzagentur bestätigt 74 neue Massnahmen. Diese Massnahmen sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig. So ist bis 2030 ein zusätzlicher Höchstspannungs-Gleichstromübertragung-Korridor zwischen Schleswig-Holstein über Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen zu errichten, insbesondere auch um den zusätzlichen auf See und in Norddeutschland erzeugten Strom aus Windenergie zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, wo Bedarf besteht.

Planung der Offshore-Anbindungssysteme
Der NEP 2019-2030 beinhaltet erstmalig die Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt insoweit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Dabei legt er die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) zugrunde. Der NEP ermittelt nach den Vorgaben des FEP die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme einschliesslich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkten.

Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden je nach Szenario zwischen 7 und 8 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2030 als erforderlich bestätigt. Das Ziel bis zum Jahr 2030 Offshore-Windparks von 20 GW anzubinden wird damit ermöglicht.

Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung berücksichtigt
Der Abschlussbericht der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ vom 26.01.2019 (siehe ee-news.ch vom 28.1.2019 >> und ee-news.ch vom 29,1,2019 >>) ist im aktuellen NEP insoweit berücksichtigt, dass das Szenario C 2030 den Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung bis zum Zieljahr 2030 abbildet. Um auch den langfristigen Effekt des vollständigen Kohleausstiegs zu berücksichtigen, hat die Bundesnetzagentur ein zusätzliches Szenario C 2038* für die Prüfung verwendet, welches über die Szenarien des Szenariorahmens hinausgeht und in dem alle deutschen Kohlekraftwerke stillgelegt sind.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Im Rahmen dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur über 800 Stellungnahmen. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidungsfindung geprüft. Die Bundesnetzagentur begleitete die Konsultation zudem mit mehreren Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland.

Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan
Bestätigte Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest.

Weitere Informationen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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