Das Ziel 2020 der Erneuerbaren ohne Wasserkraft ist in Griffnähe. Für die Richtwerte 2035 sind aber noch grosse Anstrengungen notwendig. Grafik: BFE

Der Endenergieverbrauch pro Kopf hat seit 2000 abgenommen. 2018 lag er 18,8% unter dem Basisjahr 2000, witterungsbereinigt beträgt der Rückgang 17,2%. Damit wurde der Richtwert 2020 (-16%) bereits erreicht. Grafik: BFE

Energiestrategie 2035: Nettozuwachs von neuen Erneuerbaren von jährlich durchschnittlich 443 GWh erforderlich

(BFE) Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 befindet sich auf Kurs der kurzfristigen gesetzlichen Richtwerte bis 2020 oder hat diese bereits erreicht. Bereits die Ziele 2035 sind jedoch in Gefahr. Um die Richtwerte 2035 zu erreichen, wäre ein Nettozuwachs von jährlich durchschnittlich 443 GWh für die erneuerbaren Energien notwendig. Auch die Energieeffizienz muss weiter vorangetrieben werden. Dies zeigt der zweite Monitoringbericht, den das Bundesamt für Energie (BFE) heute publiziert hat. (Texte en français >>)


Neben vielen anderen Themen und Indikatoren beobachtet das Monitoring der Energiestrategie 2050 die Richtwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft sowie die Richtwerte zur Senkung des Energie- und Stromverbrauchs, die im Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, festgeschrieben sind. Der heute publizierte zweite jährliche Monitoringbericht 2019 zeigt die Situation per Ende 2018.

Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft)
Sie steigt seit 2000 an, seit 2010 hat sich das Wachstum verstärkt. 2018 lag die erneuerbare Stromproduktion bei 3'877 Gigawattstunden (GWh) oder bei 6.1% der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion. Der Richtwert 2020 beträgt 4'400 GWh. Vom angestrebten Zuwachs von 3'000 GWh zwischen dem Basisjahr 2010 und 2020 waren 2018 bereits knapp 83% erreicht. Der Richtwert für das Jahr 2035 liegt bei 11‘400 GWh. Um ihn zu erreichen, ist ein Nettozuwachs von durchschnittlich 443 GWh pro Jahr erforderlich.

Stromproduktion aus Wasserkraft
2018 lag die mittlere Netto-Produktionserwartung aus Wasserkraft bei 35'986 GWh. Der Richtwert 2035 beträgt 37‘400 GWh. Basisjahr ist hier 2011, bis 2035 wird ein Nettozuwachs von rund 2'000 GWh angestrebt (kein Richtwert 2020 im Gesetz). Davon waren 2018 knapp 31% erreicht. Um den Richtwert 2035 zu erreichen, braucht es in den kommenden Jahren einen Nettozuwachs von durchschnittlich 83 GWh pro Jahr.

Endenergieverbrauch pro Kopf
Er hat seit 2000 abgenommen. 2018 lag er 18,8% unter dem Basisjahr 2000, witterungsbereinigt beträgt der Rückgang 17,2%. Damit wurde der Richtwert 2020 (-16%) bereits erreicht. Um den Richtwert 2035 (-43%) zu erreichen, muss der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch pro Kopf künftig um durchschnittlich 2.2% pro Jahr sinken.

Stromverbrauch pro Kopf
Dieser nahm bis 2006 zu, seither ist der Trend rückläufig. 2018 lag er 6.9% unter dem Wert von 2000, witterungsbereinigt betrug der Rückgang 6,4%. Auch hier ist der Richtwert 2020 (-3%) bereits erreicht. Um den Richtwert 2035 (-13%) zu erreichen, muss der witterungsbereinigte Stromverbrauch pro Kopf künftig um durchschnittlich 0.4% pro Jahr sinken.

40 Indikatoren in 7 Themenfeldern
Der ausführliche Monitoring-Bericht enthält insgesamt rund 40 Indikatoren in sieben Themenfeldern: Energieverbrauch und -produktion, Netzentwicklung, Versorgungssicherheit, Ausgaben und Preise, energiebedingte CO2-Emissionen, Forschung und Technologie und Internationales. Die wichtigsten Indikatoren sind auch in einer Kurzfassung (siehe Beilage) verfügbar. Beide Berichte sind im Internet verfügbar (www.energiemonitoring.ch, siehe Link). Alle fünf Jahre erfolgt zudem eine Berichterstattung des Bundesrats zuhanden des Parlaments mit vertiefenden Untersuchungen und einer energiepolitischen Standortbestimmung.

Rechtliche Grundlage für das Monitoring: Art. 55ff Energiegesetz, Art. 69ff Energieverordnung sowie Art. 74a Kernenergiegesetz.

Monitoringbericht (Kurzfassung) >>

Text: Bundesamt für Energie

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