Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2018 erhalten 17 Empfänger. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 65.4 Millionen Franken, das ergibt eine Fördersumme von 0.74 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

BFE: 65 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

(BFE) Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Die Marktprämie beträgt pro Kraftwerk maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2019 gehen an 17 Empfänger. (Article en français >>)


Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 65.4 Millionen Franken für 8.85 Milliarden Kilowattstunden oder 23 % der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2018. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2017 rund 102 Millionen Franken an 24 Empfänger ausbezahlt.

Im Detail geprüft
Bis Ende Mai 2019 (jährliche Eingabefrist) waren beim BFE 17 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 65.8 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2018 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

0.74 Rappen pro produzierte Kilowattstunde
In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden. Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2018 erhalten 17 Empfänger. Dies für insgesamt 27 Grosswasserkraftwerke, die 8'850 GWh des produzierten Stroms 2018 unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 65.4 Millionen Franken, das ergibt eine Fördersumme von 0.74 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2017 wurden von 24 Gesuchstellern die gesamten verfügbaren Mittel in der Höhe von rund 102 Millionen Franken für 47 Kraftwerke und 13'575 GWh Strom (38.6% der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.

Die Marktprämie
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 steht ein neues Förderinstrument für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft zur Verfügung: Die Marktprämie. Einen Anspruch darauf haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt pro Kraftwerk aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh.

Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung (siehe Faktenblatt). Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.

Auf fünf Jahre begrenzt
Das Förderinstrument Marktprämie ist auf fünf Jahre befristet und wurde zum ersten Mal im Jahr 2018 basierend auf den Geschäftszahlen 2017 ausbezahlt. Das letzte Mal wird sie im Jahr 2022 basierend auf den Geschäftszahlen 2021 ausbezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, die sich zur Abnahme der Elektrizität verpflichtet haben.

Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai des entsprechenden Jahres ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AF-Consult Switzerland AG unterstützt.

Faktenblatt Marktprämie 2019 >>

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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