Bei der Einmalvergütung wird der Grundbeitrag um 29 Prozent reduziert. Ebenfalls reduziert wird der Vergütungssatz des Einspeisevergütungssystems EVS für Photovoltaikanlagen (9 statt 10 Rp./kWh). Bild: Swissolar

Swissolar: Tiefere Förderbeiträge, aber keine Massnahmen zur Kostenreduktion für Photovoltaik

(Swissolar) Die vom Bundesrat beschlossene weitere Absenkung der Beiträge der Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen per 1. April 2020 stösst bei Swissolar auf Unverständnis (siehe ee-news.ch vom 25.10.10 >>). Der Bundesrat begründet die Senkung der Beiträge mit einer fragwürdigen Annahme, wonach die Investitionskosten im April 2020 um über 9 Prozent tiefer liegen würden als im Vorjahr. Tatsache ist jedoch, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen. Immerhin werden die Wartefristen für die Vergütungen auf ein Jahr reduziert.

Als Voraussetzung für eine weitere Absenkung der EIV hat deshalb Swissolar in der Vernehmlassung die Reduktion des bürokratischen Aufwands beim Bau einer Photovoltaikanlage genannt. Allein die verschiedenen Bewilligungen und Kontrollen verursachen einen Aufwand von 8 bis 12 Stunden pro Anlage.

Kein Abbau der Bürokratie
Swissolar hat in der Vernehmlassung verschiedene Vorschläge zum Abbau von Bürokratie gemacht, die aber bisher nicht berücksichtigt wurden. Einzig bezüglich der Beglaubigung der Anlage für Pronovo wurde in der letzten Verordnungsrevision eine Vereinfachung eingeführt. Unter dem Strich sinkt der Anteil der Einmalvergütung an den Investitionskosten nochmals, was den Bau von Photovoltaikanlagen weniger attraktiv macht und damit im Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 und den klimapolitischen Zielen der Schweiz liegt. Immerhin werden die Wartefristen für die Vergütungen auf ein Jahr reduziert, was einen Anreiz zur Investition schafft. Mittelfristig fordern wir eine weitere Verkürzung der Wartefristen auf 3 Monate.

Absenkung um 29%!
Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurde zudem auf eine Absenkung der leistungsbezogenen Beiträge verzichtet. Stattdessen wird der Grundbeitrag um 29 Prozent reduziert. Dies schafft indirekt einen Anreiz, Anlagen nicht zu knapp zu dimensionieren. Heute werden meist auf Eigenverbrauch optimierte, kleine Anlagen gebaut, die oft nicht die ganze zur Verfügung stehende Dachfläche nutzen, was volkswirtschaftlich und in Bezug auf den notwendigen Ausbau der Solarenergie problematisch ist.

Ebenfalls reduziert wird der Vergütungssatz des Einspeisevergütungssystems EVS für Photovoltaikanlagen (9 statt 10 Rp./kWh). Dies ist aus den genannten Gründen ebenfalls fragwürdig, aber für den weiteren Ausbau der Photovoltaik wenig relevant, da praktisch keine neu erstellten Anlagen vom EVS profitieren können.

Unproblematisch ist aus Sicht von Swissolar hingegen die Teilrevision der Energieverordnung (EnV). Für die Solarbranche relevant ist Art. 16 Abs. 3, wo die Referenzkosten des externen Stromprodukts bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch definiert werden.

Text: Swissolar

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