Bei der Übergansregelung für die CO2-Gesetzgebung will die Kommission weitergehen als der Nationalrat: Zentrale Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes sollen nicht nur einfach fortgeführt, sondern auch verstärkt werden.

UREK-S: Übergangslösung für biogene Treibstoffe und Klimaschutzmassnahmen

(UREK-S) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) sorgt für die lückenlose Weiterführung der wesentlichen Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes, bis die neue Fassung der Totalrevision in Kraft tritt. Bei der Übergansregelung für die CO2-Gesetzgebung will die Kommission weitergehen als der Nationalrat. (Texte en français >>)


Mit 11 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat die Kommission die Gesetzesvorlage ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission angenommen, die die auslaufenden Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes verlängert (17.405).

Damit werden Regulierungslücken verhindert, die entstehen würden, wenn das totalrevidierte CO2-Gesetz nicht wie geplant im Januar 2021 in Kraft träte. Die Kommission unterstützt es aus Gründen der Planungssicherheit vollumfänglich, eine Übergangslösung zu schaffen.

Längerer Zeithorizont nötig
Bei beiden Themen, der Mineralölsteuererleichterung und der CO2-Gesetzgebung, schafft die Kommission Differenzen zum Beschluss des Nationalrates. So möchte sie die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe nicht nur bis maximal Ende 2021, sondern bis Ende 2023 verlängern. Dafür hat sich die Kommission einstimmig ausgesprochen. Aus ihrer Sicht braucht es diesen längeren Zeithorizont, um den inländischen Biogasproduzenten Investitionssicherheit zu geben. Zudem bliebe dem Parlament bis Ende 2023 genügend Zeit, ein längerfristiges Fördermodell für erneuerbare Treibstoffe auszuarbeiten.

Weiter als der Nationalrat
Bei der Übergansregelung für die CO2-Gesetzgebung will die Kommission weitergehen als der Nationalrat: Zentrale Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes sollen nicht nur einfach fortgeführt, sondern auch verstärkt werden. Diesen Entscheid hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefällt.

  • Erstens sollen die Emissionen ab 2021 jährlich um 3 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, damit die Schweiz bis 2030 ihr 50-Prozent-Reduktionziel gemäss Pariser Klimaabkommen erreichen kann. Dabei können jährlich 1.25 Prozent durch Massnahmen im Ausland vermindert werden.
  • Zweitens sollen die Emissionen von Fahrzeugen ab 2021 ebenso um jährlich 3 Prozent verringert werden.
  • Drittens sollen die Importeure fossiler Treibstoffe ihre Emissionen gemäss einem sich jährlich um 5 Prozent erhöhenden Höchstsatz kompensieren müssen, wobei sich der zulässige Aufschlag auf die Treibstoffpreise pro Jahr um einen Rappen erhöht, bis ein Maximum von 10 Rappen erreicht ist.
  • Viertens soll der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Jahr um 10 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden können. Alle diese Bestimmungen sind als Übergangslösung konzipiert, die so lange gilt, bis die Totalrevision des CO2-Gesetzes in Kraft tritt. Mit dem Vorschlag der Kommission wäre die Schweiz somit auch bei einer verzögerten Totalrevision in der Lage, ambitionierte Reduktionsziele zu erreichen.

Eine Minderheit lehnt die Verschärfung der Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes ab. Ihr zufolge genügt eine lineare Fortschreibung als Übergangslösung. Eine Verschärfung der Massnahmen solle im Rahmen der Totalrevision sorgfältig beraten werden.

Klarheit bei Konzessionserneuerungen für Wasserkraftwerke schaffen
Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission einer Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte in Sachen Konzessionserneuerungen (16.452) zugestimmt. Sie folgt damit dem Nationalrat. Mit der Gesetzesänderung soll der Ist-Zustand als Ausgangszustand für Umweltverträglichkeitsprüfungen festgelegt werden. Die Kommission betont, dass damit Rechtsicherheit geschaffen wird. Es sei wichtig, die Ausbauziele der Energiestrategie 2050 mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung zu befördern. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Ihr zufolge würde die Regelung marktverzerrend wirken, da bei Konzessionserneuerungen gegenüber den Neukonzessionen seit 1985 potenziell weniger Aufwertungsmassnahmen geleistet werden müssten. Eine weitere Minderheit schlägt eine ergänzende Bestimmung vor, wonach bei allen Konzessionserneuerungen verhältnismässige Massnahmen für die ökologische Aufwertung verfügt würden.

Weitere Themen
Die Kommission hat die Motion Graf-Litscher (17.3496) einstimmig abgelehnt. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Betreiber kritischer Strominfrastrukturen zu einem risikobasierten Grundschutz gegenüber Cyberangriffen und anderen relevanten Risiken verpflichtet werden können. Seit der Einreichung der Motion hat sich viel getan. Der Bundesrat hat die «Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022» herausgegeben und einen Umsetzungsplan vorgelegt. Ausserdem gründete er ein neues Kompetenzzentrum Cyber-Security. Die Kommission ist mit Blick auf die getroffenen Massnahmen der Meinung, dass die Anliegen der Motion mittlerweile aufgenommen wurden und kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Des Weiteren folgt die UREK-S mit 9 zu 4 Stimmen dem Bundesrat, der die Ablehnung der Motion Rytz (17.3055) empfiehlt. Diese verlangt einen Aktionsplan gegen die Manipulation von Abgasanlagen beim Schwerverkehr auf Schweizer Strassen. Die Kommission hält fest, dass die geforderten Massnahmen bereits umgesetzt werden, womit das berechtigte Motionsanliegen erfüllt und der Aktionsplan unnötig sei.

Die beiden parlamentarischen Initiativen Egloff (17.526) und Rutz (17.525) sind mit je 6 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen an die UREK-N überwiesen worden. Dadurch unterstützt die Kommission im Grundsatz das Anliegen der beiden Initiativen, die Verdichtung nach innen im Bereich der Raumplanung zu beschleunigen. Die Umsetzung soll koordiniert mit den aktuellen gesetzgeberischen Arbeiten der zweiten Teilrevision des Raumordnungsgesetzes (RPG 2) erfolgen.

Dem Nationalrat folgend spricht sich die UREK-S schliesslich bei der Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (18.097) einstimmig für die Annahme des Gesamtkredits von CHF 1,022 Milliarden aus.

Die Kommission hat am 10. und 11. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S)

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