Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach dem Schlussrundgang am 20. September 2019 die Genehmigung für das Wiederanfahren der Anlage erteilt. Die Voraussetzungen für einen sicheren Leistungsbetrieb des AKW Beznau 2 (KKB 2) sind gegeben.
Das AKW Beznau 2 war am 10. August 2019 planmässig zur diesjährigen Jahresrevision abgeschaltet worden. Während der Revision wurden nebst dem Brennelementwechsel die geplanten Revisions-, Prüf- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden jederzeit eingehalten.
Nach Abschluss der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten das ENSI und der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keinerlei auffällige Befunde festgestellt, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen.
Text: ENSI
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