Im Fall der Einführung der Grenzwerte per 2023 drohe "eine Torpedierung der laufenden Energiegesetzrevision in den Kantonen" und eine Umsetzung sei zudem aus "vollzugstechnischer Sicht unrealistisch", schreibt die EnDK in einer Mitteilung.

EnDK: Kantone wehren sich gegen zu forsches Vorgehen bei CO2-Grenzwerten

(SDA) Die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) wehren sich dagegen, dass die CO2-Grenzwerte bereits per 2023 gelten sollen. Für die Kantone wäre es in diesem Fall kaum möglich, rechtzeitig Regelungen zu erlassen.


Im Fall der Einführung der Grenzwerte per 2023 drohe "eine Torpedierung der laufenden Energiegesetzrevision in den Kantonen" und eine Umsetzung sei zudem aus "vollzugstechnischer Sicht unrealistisch", schreibt die EnDK in einer Mitteilung von Freitag. Bevor in der Herbstsession die Totalrevision des CO2-Gesetzes beraten wird, haben sich die Energiedirektoren am Freitag positioniert.

Sie stellen sich hinter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Mechanismus, wonach CO2-Grenzwerte für Alt- und Neubauten nur in Kraft treten sollen, wenn das Ziel des Bundes zur Absenkung bis 2027 verfehlt werden sollte. Der Bundesrat will den CO2‐Ausstoss des Gebäudesektors bis 2026/27 um 50 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.

Nahezu unmöglich
Sollten nun jedoch Grenzwerte bereits ab 2023 gelten, würde es für die Kantone "nahezu unmöglich", Regelungen zur Sanierung der Gebäudehüllen und zum Ersatz von Heizungen einzuführen, weil diese vom neuen CO2‐Gesetz des Bundes bereits drei Jahre später wieder ausgehebelt würden.

Heizung erneuern und Gebäude sanieren
Darüber hinaus wehrt sich die EnDK gegen zu tiefe CO2-Grenzwerte, namentlich gegen den Vorschlag des Bundesrates, wonach der Grenzwert für bestehende Bauten bei sechs Kilogramm pro Quadratmeter Energiebezugsfläche liegen sollte.

Weil dieser Wert nur über den Einbau von Wärmeerzeugern aus erneuerbarer Energie zu erreichen wäre, seien effizienzsteigernde Massnahmen an der Gebäudehülle keine Alternative mehr. "Damit wird das Ziel untergraben, die Energieeffizienz des Gebäudeparks zu erhöhen", heisst es in der Mitteilung. Denn Hausbesitzer, die bereits die Heizung ersetzt haben, werden kaum zusätzlich in die Sanierung der Gebäudehülle investieren - obwohl gerade solche Massnahmen zu CO2-Reduktion beitrügen.

Laut EnDK sollte deshalb in bestehenden Bauten der Grenzwert bei 20 Kilogramm pro Quadratmeter Energiebezugsfläche festgelegt werden, wenn das Absenkziel bis 2027 nicht erreicht werden sollte. In Fünfjahresschritten soll dieser Wert anschliessend um jeweils fünf Kilogramm weiter reduziert werden. "Damit würde für rund 85 Prozent aller Liegenschaften ein Ölheizungsverbot gelten", prognostiziert die EnDK.

Die Energiedirektoren wollen zudem, dass die die Hauseigentümer über 2025 hinaus mit Fördermitteln aus dem Gebäudeprogramm unterstützt werden.

©Text: Keystone-SDA

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