Wenn beim Atomstrom die Kostenwahrheit nicht durchgesetzt wird, können die Schweizer AKW noch ewig weiterbetrieben werden. Die Rechnung für den "billigen Atomstrom" wird so an die nächsten Generationen weitergereicht. Unser Bundesrat unterstützt dieses Weiterreichen in seinem Entwurf der Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. In dieser soll den AKW-Betreibern ermöglicht werden viel Geld zu sparen, indem viel zu tiefe Beiträge in die Fonds eingezahlt werden müssten. Damit später nicht der Bund, und damit wir alle, die fehlenden Milliarden für die Entsorgung bezahlen müssen. 565 oder 90% aller 630 Stellungnahmen stammen von NWA-Mitgliedern.
Seit dem 19. August sind alle Stellungnahmen zur SEFV Revision auf der Website des Bundes publiziert >>
Die NWA verlangt folgende Änderungen am Text der SEFV:
- Die angenommene Kostensteigerung in Anhang 1 der Verordnung soll mit dem Durchschnitt der Kostensteigerung der letzten 16 Jahre festgelegt werden, also mit 4,5%, nicht mit 0,5%.
- Zu Artikel 8, Absatz 3: Als Berechnungsgrundlage wird für die Kernkraftwerke eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen. Kann ein Kernkraftwerk länger betrieben werden, so passt das UVEK die Berechnungsgrundlage an.
- Zu Artikel 8, Absatz 5: Die für die Entsorgungsanlagen anzunehmende Betriebsdauer ist im Entsorgungsprogramm festzulegen. Die Kosten für die Entsorgung aller Kernkraftwerke müssen bis 2038 vollständig durch den Entsorgungsfonds gedeckt sein. Spätere Zinserträge durch die Fondsbewirtschaftung fallen an den jeweiligen AKW-Betreiber.
Text: NWA Schweiz
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