Im März-April 2020 findet in Wien bei der IAEA die nächste Überprüfungskonferenz zu den Länderberichten der CNS statt. An dieser Konferenz werden die eingereichten Länderberichte von den teilnehmenden Vertragsstaaten überprüft und bewertet.

Conventionon Nuclear Safety: Schweiz veröffentlicht 8. Länderbericht

(ENSI) Die Schweiz setzt die Vorgaben der Convention on Nuclear Safety (CNS) um. Dies geht aus dem 8. Länderbericht zur CNS hervor, den das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI diese Woche bei der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA eingereicht hat. (Texte en français >>)


Das internationale Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit (Convention on Nuclear Safety) gibt international verbindliche Sicherheitsstandards für ihre 80 Unterzeichnerstaaten vor. Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, alle drei Jahre einen spezifischen Länderbericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens an die IAEA einzureichen. Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten der CNS und engagiert sich aktiv für dessen Stärkung.

Mit der Einreichung ihres achten Länderberichtes bei der IAEA erfüllt die Schweiz die Forderung aus Artikel 5 des Übereinkommens. Die Länderberichte müssen Auskunft geben über die vorgegebenen Themenbereiche:

  • in Betrieb stehende Kernanlagen
  • Gesetzgebung und behördliches Regelwerk
  • nationale Aufsichtsbehörde
  • Verantwortung des Bewilligungsinhabers respektive Betreibers
  • Vorrang der Sicherheit
  • finanzielle und personelle Ressourcen
  • menschliche Faktoren
  • Qualitätssicherung
  • Sicherheitsbewertung
  • Strahlenschutz
  • Notfallschutz
  • Standortwahl, Auslegung, Bau und Betrieb der Kernanlagen

Wiener Erklärung ist Bestandteil der Länderberichte
Auf Initiative der Schweiz fand 2015 eine Diplomatische Konferenz im Rahmen des Übereinkommens statt. Die Schweiz hatte 2013 einen Änderungsvorschlag für die Konvention eingereicht, die Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Kernkraftwerken dem Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Neue Kernkraftwerke sollten demnach nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden, sowie existierende Kernkraftwerke einer Nachrüstpflicht, wie sie in der Schweiz und europäischen Ländern umgesetzt wird, unterstellt werden. Diese sogenannte „Wiener Erklärung“ wurde von den Vertragsstaaten der CNS angenommen und ist seit der letzten Überprüfungskonferenz 2017 ein fester Bestandteil des Übereinkommens und dessen Überprüfungsprozess. Auch im 8. Länderbericht mussten die Unterzeichnerstaaten darüber berichten, inwiefern sie die „Wiener Erklärung“ umsetzen.

Nächste Konferenz im Frühling 2020
Vom 23. März bis 3. April 2020 findet in Wien bei der IAEA die nächste Überprüfungskonferenz zu den Länderberichten der CNS statt. An dieser Konferenz werden die eingereichten Länderberichte von den teilnehmenden Vertragsstaaten überprüft und bewertet. Die einzelnen Staaten können dann ihre Resultate veröffentlichen.

8. Länderbericht der Schweiz (EN) >>

Text: Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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