Pro Jahr soll das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 MW ermöglichen. Von den 1000 Megawatt sind bis heute allerdings nur rund 15 MW genutzt worden. ©Bild: BSW-Solar

Ernüchternde Zwischenbilanz: Deutsches Mieterstromgesetz baut eher Hürden auf statt solare Mieterstromanlagen zu fördern

(BSW-Solar) Zwei Jahre nach dem Start des Mieterstromgesetzes zieht der deutsche Bundesverband Solarwirtschaft eine ernüchternde Zwischenbilanz. Gerade einmal gut 1.5 Prozent des möglichen Förderrahmens seien ausgeschöpft worden. Pro Jahr soll das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt ermöglichen. Von den 1000 Megawatt sind bis heute allerdings nur rund 15 Megawatt genutzt worden.


"Die Bundesregierung bleibt bei der Klimapolitik bis heute deutlich unter ihren Möglichkeiten. Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Überkomplexe und zum Teil stark einschränkende Regeln verhinderten, dass das grosse Potenzial des solaren Mieterstroms ausgeschöpft werde.

Nachjustierungen im Herbst
Der BSW begrüsst die für den Herbst von der deutschen Bundesregierung auf Initiative der SPD angekündigten Nachjustierungen des Gesetzes. "Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch. Damit endlich auch Millionen Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können, braucht es einen grossen Wurf. Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemässe Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird", so Körnig.

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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