Neu müssen jetzt alle Messkosten, auch die der „bisherigen“ Messeinrichtungen, gleich behandelt werden. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Juni 2019 fehlt die Rechtsgrundlage, dass Verteilnetzbetreiber die Messkosten den Produzenten in Rechnung stellen dürfen. Herr Markus Goepfert, Fachspezialist Recht bei der ElCom, hat dies gegenüber der VESE wie folgt so bestätigt: "Aus unserer Sicht müssen die Netzbetreiber die Änderung der Abrechnung 'von Amtes wegen' vornehmen, weil es ab 1. Juni 2019 an einer Rechtsgrundlage fehlt, gestützt auf die sie den Produzenten gemäss Artikel 8 Absatz 5 StromVV weiterhin Messkosten in Rechnung stellen könnten.” Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen entfallen somit seit dem 1.6.19 alle Messkosten für die unabhängigen Produzenten.
Text: Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE)
Job-Plattform
Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.
News
- France : Fermeture du fabricant français de panneaux solaires Systovi
- SBB: Züge sollen ab 2030 vollständig mit erneuerbarer Energie fahren
- Dena: Innovative Energieprojekte gesucht – Bewerbungsphase für den Energy Efficiency Award 2024 gestartet
- Enova: Steigt als Repowering-Experte in den mit 35 MW Leistung ehemals grössten Windpark Europas in Midlum ein
- Zsw und First Solar: Gehen strategische Forschungspartnerschaft zur Dünnschicht-Photovoltaik ein
- Empa: «Horizon Europe»-Projekt «Heatwise» gestartet
- Empa: Lancement du projet Heatwise de l’"Horizon Europe"
- Axpo und Enego: Prüfen 100 MW-Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff in Sizilien
- The Smarter E: Smart kombiniert – Photovoltaik, Speicher, E-Mobilität und Wärmepumpen
- European Commodity Clearing: Erfolgreiche Migration von Stromspot-Clearingdiensten in Slowenien
0 Kommentare