Wie es genau weitergeht, ist im Moment nicht klar. Es muss daher damit gerechnet werden, dass schweizweit in laufenden Bewilligungsverfahren bei Projekten mit ehehaften Wasserrechten Verzögerungen entstehen.

Kleinwasserkraft: Verzögerungen in laufenden Bewilligungsverfahren bei Projekten mit ehehaften Wasserrechten möglich

(NL KWK) Das Bundesgericht hat entschieden, dass sogenannte ehehafte Wasserrechte baldmöglichst und entschädigungslos durch Konzessionen abgelöst werden müssen. Dieser Entscheid kommt unerwartet, da das Bundesgericht diese historischen Wasserrechte in mehreren Urteilen bis anhin schützte. Das Urteil dürfte eine enorme Tragweite haben und betrifft schweizweit hunderte kleiner und mittlerer Wasserkraftwerken. (Article en français >>)


Der Entscheid des Bundesgerichts von Ende März wurde anfangs Mai kommuniziert. Wie es genau weitergeht, ist im Moment nicht klar – der Ball liegt aktuell beim Kanton Zug, welcher das Verfahren abschliessen muss. Es muss daher damit gerechnet werden, dass schweizweit in laufenden Bewilli-gungsverfahren bei Projekten mit ehehaften Wasserrechten Verzögerungen entstehen.

Bundesgerichtsurteil vom 29. März 2019 >>

©Text: Newsletter Kleinwasserkraftwerke (KWK), Programm Kleinwasserkraft, Quelle: Newsletter 38

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