Laut Hendrik Sämisch hat das Mischpreisverfahren die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt. Jetzt hat das OLG das Verfahren gekippt.

Gute Nachricht für Stromnetz und Netznutzer: Oberlandesgericht Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren

(ee-news.ch) Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage von Next Kraftwerke entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf.


Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt (siehe ee-news.ch vom 29.6.2018 >>). Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.

Gute Nachricht für Stromnetz, Netznutzer und Energiewende
Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke: „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Daher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.“

Mischpreisverfahren bevorzugt Konventionelle und ist teurer
Auch der deutsche Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) begrüsst die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Dazu BEE-Präsidentin Simone Peter: „Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können. Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzugt systematisch konventionelle Anlagen und ist teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, werden aus dem Markt gedrängt. Besonders für Biogasanlagen bedeutet das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führte deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist daher folgerichtig.“

Im Zuge der Einführung der Regelarbeitsmärkte soll das Mischpreisverfahren sowieso wieder abgeschafft werden. Der BEE hatte Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.

Text: ee-news.ch, Quelle: Next Kraftwerke GmbH, Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert