Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine Änderung der Regulierungen vor 2020 nicht zweckmässig sei. Aufgrund der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes seien Anpassungen für die Zeit nach 2020 ohnehin möglich und eine Revision für eine so kurze Periode würde kaum Investitionen in zusätzliche Fernwärmeprojekte auslösen. Der Anpassung der Rahmenbedingungen noch vor Ablauf der Verpflichtungsperiode stehe zudem der Grundsatz der Rechtssicherheit entgegen.
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3253 Graber vom 17.März 2017 >>
- BAFU: Befreiung von der CO2-Abgabe
Text: Der Bundesrat
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