UVEK: Erteilt zwei weitere Bewilligungen für Sondierbohrungen in potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

(UVEK) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 15. Mai 2019 zwei weitere Sondierbohrungen bewilligt, mit denen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligungen betreffen zwei Sondierbohrungen im Standortgebiet Jura Ost. (Texte en français >>)


Die am 15. Mai vom UVEK erteilten Bewilligungen betreffen die Sondierbohrungen Bözberg 1 (NSG 16-06) und Bözberg 2 (NSG 16-07) im Standortgebiet Jura Ost.

Damit hat das UVEK seit August 2018 insgesamt 9 Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt (Anhang: Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen). Davon sind 4 bereits rechtskräftig. Wegen der noch laufenden Beschwerdefristen noch nicht rechtskräftig sind die am 17. April 2019 erteilte Bewilligung Stadel 2 und die am 3. Mai 2019 erteilten Bewilligungen Trüllikon 2 und 3.

In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen. Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.

2016 bis 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.

Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen >>

Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert