Ausgeschrieben waren 650 MW, eingereicht wurden 41 Gebote mit einem Volumen von 295 MW. Alle 35 zugelassenen Gebote, davon zwei von Bürgerenergiegesellschaften, erhielten einen Zuschlag. ©Bild: Windpark Druiberg

Besorgniserregende Dimension: Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land um 55 Prozent unterzeichnet

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 13. Mai die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Mai 2019 erteilt. Das Wettbewerbsniveau für die zweite Ausschreibungsrunde 2019 erreicht mit einer Unterzeichnung von 55 Prozent eine neue besorgniserregende Dimension.


Die schwierige Lage bei den Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen durch die zuständigen Landesbehörden prägt weiterhin massgeblich das Ausschreibungsverfahren und -ergebnis.

Zuschlagswert liegt leicht über der Vorrunde
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 6.13 ct/kWh leicht über dem Ergebnis der Vorrunde (6.11 ct/kWh). Die Bandbreite der erfolgreichen Gebote liegt zwischen 5.4 ct/kWh bis 6.20 ct/kWh (Vorrunde: 5.24 bis 6.20 ct/ kWh).

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 650 Megawatt wurden 41 Gebote mit einem Volumen von 295 Megawatt eingereicht. Alle 35 zugelassenen Gebote mit einem Volumen von 270 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Zwei Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Nordrhein-Westfalen (10), Niedersachsen (7), sowie Brandenburg und Thüringen (jeweils 5). Süddeutschland war lediglich mit einem erfolgreichen Gebot in Bayern vertreten. Sechs Gebote mussten aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigungen ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt in Kürze.

Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. August 2019. Informationen hierzu können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden.

Zuschläge für den Gebotstermin 1. Mai 2019 >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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