Mit der Richtplan-Anpassung wurden der Standort Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang und der Standort Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs für die Erstellung eines Windparks vorgeschlagen. Für den Standort Krinau ist die Machbarkeit grundsätzlich nachgewiesen. Anhand der konkreten Anlagestandorte seien weitere Abklärungen nötig. Dies betreffe zum einen die Auswirkung auf das angrenzende Schutzgebiet, schreibt der Kanton in seiner Pressemeldung. Zum anderen lägen die geplanten Anlagen im Bereich des Radars des Flughafen Zürichs. Die Windenergieanlagen müssten so platziert werden, dass die Luftfahrtsicherheit sichergestellt würden.
Aufgrund des ungelösten Konflikts mit dem Vogelschutz sei der Windpark Rheinau aktuell nicht genehmigungsfähig. Die Regierung verzichtet deshalb auf die Aufnahme des Standorts Rheinau im Richtplan.
Weitere Informationen www.areg.sg.ch.
Text: ee-news.ch, Quelle: Kanton St. Gallen
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