Das AKW Mühleberg muss während des technischen Nachbetriebs die nukleare Sicherheit gewährleisten, den Rückwirk- und Strahlenschutz sicherstellen und über genügend Personal verfügen.

ENSI: Erteilt Freigabe für Nachbetriebsphase von AKW Mühleberg

(ENSI) Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Konzept für die Etablierung des technischen Nachbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg gutgeheissen. (Texte en français >>9


In seiner Verfügung vom 10. Dezember 2015 hatte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ein Konzept für die Etablierung des technischen Nachbetriebs (ETNB) für das AKW Mühleberg gefordert. Der technische Nachbetrieb ist die Phase zwischen der Einstellung des Leistungsbetriebs und der Ausserbetriebnahme. Die Einstellung des Leistungsbetriebs ist für den 20. Dezember 2019 geplant, die Ausserbetriebnahme für Ende September 2020 vorgesehen. Während des technischen Nachbetriebs werden zahlreiche bis anhin für den Leistungsbetrieb erforderliche Systeme, wie das Speisewassersystem und die Dampfturbinen, ausser Betrieb genommen. Zudem werden die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter ins Brennelementlagerbecken transferiert und dieses wird mit einem zusätzlichen Verschluss versehen.

Das ENSI hat das von der BKW eingereichte Konzept zur ETNB überprüft und akzeptiert. Das ENSI hat daher die Konzeptfreigabe erteilt. Im Rahmen der Umsetzung hat die BKW noch eine Reihe von Forderungen zu erfüllen.

Folgende Sicherheitsaspekte müssen erfüllt sein
Das AKW Mühleberg muss während des technischen Nachbetriebs die nukleare Sicherheit gewährleisten, den Rückwirk- und Strahlenschutz sicherstellen und über genügend Personal verfügen:

  • Nukleare Sicherheit: Die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit sowie das Barrierenkonzept und das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge müssen eingehalten werden.
  • Rückwirkungsschutz: Die Massnahmen für die ETNB dürfen keine negativen Rückwirkungen auf die für den sicheren Nachbetrieb erforderlichen Systeme, Strukturen und Komponenten haben.
  • Strahlenschutz: Das Personal, die Bevölkerung und die Umgebung sind vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen geschützt.
  • Mensch und Organisation: Das KKM verfügt über genügend Personal mit entsprechender Qualifikation sowie eine geeignete Organisation für die ETNB.

Text: ENSI

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