Der deutsche Bundesverband Windenergie (BWE) sieht im Entwurf des Klimaschutzgesetzes einen logischen und notwendigen Schritt, die abstrakten Klimaschutzziele nun in ressortspezifische Ziele abzuschichten.

AEE: Neues Klimaschutzgesetz soll Deutschland wieder auf Kurs bringen

(AEE) Während sich das deutsche Verkehrsministerium mit Vorschlägen zur Senkung der CO2-Emissionen schwertut, hat das deutsche Umweltministerium nun mit dem Klimaschutzgesetz klar Stellung bezogen: Die Treibhausgasemissionen sollen kontinuierlich gesenkt werden und jedes Ministerium muss dazu beitragen.


In der Union hat sich Svenja Schulze (SPD) damit nicht viele Freunde gemacht, doch ihre Initiative findet Anklang in der Opposition und in der Branche der Erneuerbaren Energien.

Klimaschutzgesetz im Koalitionsvertrag festgeschrieben
Dass ein Gesetzesentwurf vorab mehr als einer Handvoll Medien exklusiv zur Verfügung gestellt wird, kommt nicht häufig vor. Beim Klimaschutzgesetz jedoch berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien über den Entwurf zum Klimaschutzgesetz – auch viele Verbände konnten in das 65-seitige Gesetz einsehen. Die zuständige Umweltministerin wollte wohl sicher gehen, dass viele ihren Entwurf kennen und sich dazu äussern können. Ganz anders, als es sich die Union vorgestellt hatte, die Svenja Schulze Mitte Februar sogar aufgefordert habe, die Vorlage ihres Gesetzesentwurfs zu verschieben, so der Spiegel. „Eine Klimaplanwirtschaft wird es mit CDU und CSU nicht geben“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer der Tagesschau. Dennoch hält Bundeskanzlerin Angela Merkel auch an dem Klimaschutzgesetz fest. „Ich erinnere an den Koalitionsvertrag, in dem wir gemeinsam festgelegt haben, dass die Bundesregierung in diesem Jahr gesetzliche Regelungen verabschieden will, um die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 zu gewährleisten“, sagte Merkels Sprecher Steffen Seibert.

Ziel des Gesetzes ist es, die Pariser Klimaschutzziele doch noch zu erreichen, in dem die Treibhausgase in Deutschland im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent bis 2020 und bis zu 95 Prozent bis 2050 gesenkt werden. Die jeweiligen Bundesministerien seien dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Jahresemissionsmengen eingehalten werden, so der Gesetzesentwurf. Bei einer Verfehlung der Jahresziele müsse der Bund Emissionsrechte zukaufen und die Kosten sollen „anteilig nach dem Grad der Nichteinhaltung von den zuständigen Ministerien getragen werden, zitiert die FAZ aus dem Entwurf. Ferner solle die Bundesregierung innerhalb von sechs Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, falls die Jahresemissionsziele nicht erreicht würden, „um das Erreichen der Ziele in den Jahren danach zu garantieren“. Darüber hinaus soll zukünftig ein Sachverständigengremium für Klimafragen prüfen, ob die entsprechenden Klimaschutzmassnahmen genügen, um die Klimaziele zu erreichen.

BWE begrüsst das Gesetz
Während der Entwurf von der Union stark kritisiert wird, fiel das Urteil in der Opposition und bei den Verbänden eher positiv aus. „Wenn Frau Schulze es ernst meint, hat sie unsere volle Unterstützung“, hiess es vonseiten der klimapolitischen Sprecherin der Grünen, Lisa Badum. Nun müsse auch die Bundeskanzlerin „dieses Klimaschutzgesetz zu ihrem machen“. Ähnliches war auch von der Linken zu hören. „Es handelt sich erstmals um echtes Klima-Ordnungsrecht statt unverbindlicher Gummi-Paragraphen“, zitiert der Spiegel Lorenz Gösta Beutin, den Energie- und Klimapolitiker der Linken im Bundestag. Der deutsche Bundesverband Windenergie (BWE) sieht im Entwurf einen logischen und notwendigen Schritt, die abstrakten Klimaschutzziele nun in ressortspezifische Ziele abzuschichten, so Hermann Albers, Präsident des BWE. „Damit entsteht Planbarkeit und Verantwortung beim Klimaschutz.“ Die klare Zuordnung schaffe Verlässlichkeit und sichert gleichzeitig einen breiten Gestaltungsspielraum, so Albers.

Katherina Reiche vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) kritisiert hingegen: „Der vorliegende Entwurf des Klimaschutzgesetzes wird dem Anspruch, effektiven Klimaschutz technologieoffen, kosteneffizient und nachhaltig zu gestalten, nicht gerecht.“ Statt starrer und immer detaillierterer Vorgaben, brauche man eine hinreichende Offenheit für neue Lösungen und einen Ordnungsrahmen, der den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Nutzung der Gasnetzinfrastrukturen für Wasserstoff- und PtX-Lösungen im Sinne einer klugen Sektorkopplung adressiere. Und Erwin Knapek, Präsident des deutschen Bundesverbandes Geothermie e.V., fordert: „Die deutsche Bundesregierung muss nun bei der Umsetzung konsequent auf existierende Technologien, wie Geothermie, zurückgreifen und investieren.“ Dazu gehöre auch, die im Zusammenhang mit Klimaschutz stehenden gesetzgeberischen Vorhaben – Gebäudeenergiegesetz, Erneuerbare-Energie-Gesetz und Marktanreizprogramm – energisch voranzutreiben.

Dieser Artikel wurde im Renews, dem Newsletter der deutschen Agentur für Erneuerbare Energien, veröffentlicht.

Text: Deutsche Agentur für Erneuerbare Energien (AEE)

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