Zusammen mit den ebenfalls 4.5 Rappen pro eingespeister Kilowattstunde für die Wirkenergie (Energielieferung) beträgt die gesamte Vergütung neu insgesamt 9 Rappen pro Kilowattstunde. Der neue Vergütungssatz gilt rückwirkend ab 1.1.2019.
Text: EBM
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