Für den Ersatz von Kälteanlagen über der Leistungsgrenze in der Industrie, dem Gewerbe und der Klimakälte gelten neu doppelte Beitragssätze. Kältefirmen erhalten zudem eine Erfolgsprämie von 400 Franken pro umgesetztes Projekt. Bei Neuanlagen unter der Leistungsgrenze sind HFKW-Anlagen gesetzlich immer noch zugelassen – durch die Verdreifachung des Beitragssatzes der Stiftung KliK werden klimafreundliche Kälteanlagen auch hier attraktiv. Die Höhe des Förderbeitrags ist abhängig von der Art des Kältemittels, dem Alter der Anlage und dem Anwendungsbereich und kann einfach mit dem Beitragsrechner auf der Programmwebsite bestimmt werden.
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