Während die Minderheit jetzt das Wasserzinsmaximum senken will, um die Wasserkraftwerksbetreiber bei den gegenwärtig tiefen Marktpreisen zu entlasten, ist die Mehrheit der Kommission der Überzeugung, der Zeitpunkt sei verfrüht.

UREK-N: Kontinuität bei den Wasserzinsen – gegenwärtiges Wasserzinsmaximum soll beibehalten werden

(UREK-N) Die Energiekommission des Nationalrates will das gegenwärtige Wasserzinsmaximum beibehalten. Sie will im Gesetz auch keine Randbedingungen festlegen, wie die Wasserzinsregelung nach 2024 aussehen soll. (Texte en français >>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat dem Entwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (18.056) mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Dabei übernimmt sie das Wasserzinsmaximum von 110 Franken, wie es der Bundesrat bis 2024 vorschlägt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, und folgt damit auch dem Ständerat (Art. 49 Abs. 1). Eine Minderheit beantragt, das Maximum auf 80 Franken zu senken.

Zukünftiges, flexibles Wasserzinsmodell abgelehnt
Weitgehend einig ist sich die Kommission hingegen beim Auftrag an den Bundesrat, rechtzeitig einen Vorschlag für ein neues Wasserzinsmaximum nach 2024 vorzulegen. Mit 19 zu 4 Stimmen lehnt sie es ab, im Gesetz Rahmenbedingungen für ein zukünftiges, flexibles Wasserzinsmodell festzuhalten, und folgt damit in Art. 49 Abs. 1bis dem Entwurf des Bundesrates. Während die Minderheit jetzt das Wasserzinsmaximum senken will, um die Wasserkraftwerksbetreiber bei den gegenwärtig tiefen Marktpreisen zu entlasten, ist die Mehrheit der Kommission der Überzeugung, der Zeitpunkt sei verfrüht. Das hätten auch die Reaktionen aus der Vernehmlassung gezeigt. Sie will die Diskussion zu Änderungen beim Wasserzinsmodell zusammen mit den Beratungen zu einem neuen Strommarktdesign im Rahmen der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes führen.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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