„Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Solaranlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, werden mit massiven Melde- und Zahlungspflichten überfordert, die eigentlich für grosse Versorger mit Tausenden von Kunden gedacht sind“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Das Rechtsgutachten zeige im Detail, welche Folgen die rechtliche Einstufung als Energieversorger habe. Hinzu komme: „Als Laien laufen private Prosumer angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage permanent Gefahr, beim Teilen von Solarstrom aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen.“ Zwar würden diese Rechtsbrüche bislang offenbar nicht verfolgt. Doch theoretisch könnten sie auch nach Jahren noch Vergütungsrückforderungen und Strafen nach sich ziehen.
Kurzfristig wirksame Verbesserungen erforderlich
„Das Kernproblem ist die Definition der Eigenversorgung anhand der Personenidentität“, erklärt Sieverding. Diese weniger strikt auszulegen, ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der geeignete Ansatzpunkt für kurzfristig wirksame Verbesserungen. Langfristig müssten schlüssig konzipierte Definitionen, Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen Abhilfe schaffen. Neben gewinnorientierten Mieterstrommodellen müsse ein zeitgemässer Rechtsrahmen auch die kleineren Modelle der Gemeinschaftlichen Eigenversorgung und Lieferbeziehungen zum Beispiel zwischen benachbarten Häusern berücksichtigen. „Ziel muss es sein, die Gemeinschaftliche Eigenversorgung von Prosumern von untragbaren Pflichten und Risiken zu befreien und die energierechtlichen Auflagen für diese wichtigen Akteure der Energiewende auf das Sinnvolle zu reduzieren“, so Sieverding. Hoffnung machten vor diesem Hintergrund unter anderem die jüngsten Impulse der EU zur Stärkung der Eigenversorgung.
Hintergrundpapier: Bürokratie bremst Prosumer: Hürden für die Gemeinschaftliche Eigenversorgung >>
Rechtsgutachten: ‚Kleiner Mieterstrom‘ und gemeinschaftliche Eigenversorgung >>
Text: Verbraucherzentrale NRW
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