Absurde Berechnung: Bei einer auf 82 Jahre ausgedehnten Beitragsdauer würde der Kapitalertrag des Entsorgungsfonds die 0.5% Teuerung so weit übertreffen, dass die AKW-Betreiber jährlich noch Geld zurückerhalten müssten.

Stilllegungs- und Entsorgungsfondverordnung: Wehrt euch gegen das Milliardengeschenk an die AKW-Betreiber!

(NWA Schweiz) Nie wieder Atomkraftwerke (NWA) Schweiz ruft die Bevölkerung auf, sich an der Vernehmlassung zur Stilllegungs- und Entsorgungsfondverordnung (siehe ee-news.ch vom 3. Dezember 2018 >>) zu beteiligen. Es darf nicht sein, dass der Bundesrat die Verpflichtung der AKW-Betreiber aufhebt, für die Entsorgungskosten selbst aufzukommen.


Es geht vor allem um das Detail, dass der Bundesrat in Anhang 1 zur Verordnung die für die Berechnung zu verwendende Kostensteigerung auf nur 0.5% definiert. Diese Kostensteigerung betrug in den Kostenschätzungen der Fonds in den letzten 16 Jahren 4.5% pro Jahr.

16 Milliarden-Geschenk an AKW-Betreiber
Müssten die Ende 2017 fehlenden 7.971 Milliarden CHF der vom UVEK geschätzten 12.747 Milliarden CHF Entsorgungskosten innert 20 Jahre eingezahlt werden, dann hätten die AKW-Betreiber bei einer angenommenen Kostensteigerung von 0.5% in Summe 4.886 Milliarden CHF in den Entsorgungsfonds einzuzahlen. Nimmt man die realen 4.5% Kostensteigerung als Grundlage, so wie in den letzten 16 Jahren beobachtet, dann müssten die AKW-Betreiber in Summe noch 20.894 Milliarden CHF einzahlen. Die 16 Milliarden Unterschied zwischen der realistischen Berechnungsgrundlage und der bundesrätlichen Verordnung betrachten wir als 16 Milliarden-Geschenk des Bundesrates an die AKW-Betreiber.

Und das alles, obwohl NWA ganz konservativ von den vom UVEK im April 2018 verfügten Entsorgungskosten ausgeht. Dies ganz im Gegensatz zur Schweizerischen Energiestiftung, die schon die UVEK- Kostenschätzung als viel zu tief angesetzt einschätzt (siehe ee-news.ch vom 29.12.2018 >>).

Es geht noch absurder …
Noch absurder wird obige Berechnung, wenn die geplante Eröffnung der Endlager im Jahre 2100 als Referenz genommen wird. Bei einer auf 82 Jahre ausgedehnten Beitragsdauer würde der Kapitalertrag des Entsorgungsfonds die 0.5% Teuerung so weit übertreffen, dass die AKW-Betreiber jährlich noch Geld zurückerhalten müssten. Daher ist es uns auch ein Anliegen die Beitragszahlungen auf 20 Jahre zu beschränken und sie nicht soweit in die Zukunft zu verschieben, dass die AKW-Betreiber wegen der angenommenen wundersamen Geldvermehrung gar nichts mehr in den Fonds einzahlen müssen. Zudem ist die Chance grösser, dass die AKW-Betreiber innerhalb der nächsten 20 Jahre überhaupt noch existieren.

Online-Formular für die Beteiligung an der Vernehmlassung >>

Text: NWA Schweiz

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